Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Im Hinblick auf die in der Tat übertrieben lang erscheinende Einkaufszeit sollten Sie den Handwerksbetrieb schriftlich dazu auffordern, die Rechnung innerhalb einer angemessenen Frist von 10 Tagen zu überprüfen und androhen, diese ansonsten der zuständigen Handwerkskammer vorzulegen. Sollte keine Korrektur erfolgen, scheuen Sie nicht davor zurück, diesen Schritt umzusetzen. Dort gibt es Ombudsmänner, die bei Streitigkeiten über Rechnungen vermitteln können.
In einem etwaigen Rechtsstreit müsste die Gegenseite beweisen, dass der Einkauf tatsächlich den berechneten Zeitraum dauerte.
Ich hoffe, ich konnten Ihnen weiterhelfen. Bei Bedarf stelle SIe gerne eine kostenlose Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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Hallo Herr Böhler,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider haben wir bei dem Handwerker kurz nach seiner Arbeit den Bogen mit den aufgelisteten Tätigkeiten unterschrieben und sind erst beim Erhalt der Rechnung über seine lange Shoppintour gestolpert. Können wir trotzdem anfechten?
Viele Grüße
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt: Sie sollten den von mir beschriebenen Weg dennoch einschlagen und sich zunächst mit dem Betrieb direkt und dann ggf. mit der Handwerkskammer in Verbindung setzen. Selbst wenn Sie eine Position "Einkauf" dem Grundsatz nach gebilligt haben, überraschen 2 1/2 Stunden hierfür dennoch - eine abschließende Beurteilung ist erst nach Ansicht des Bogens möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt