Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ich muß der Notargehilfin zustimmen.
Das Hauptproblem ist, dass der LOI nur dann rechtlich verbindlich ist, wenn er notariell beglaubigt wurde. Ohne eine solche notarielle Beglaubigung ist er rechtlich unverbindlich, der Inhalt wäre unwichtig.
Am einfachsten wäre ein notariell beglaubigter Vorvertrag mit Notaranderkonto. Sie würden dann das Geld auf das Notaranderkonto überweisen und der Vorvertrag würde festlegen, was genau mit dem Geld passiert. Der Notar würde den Vertrag entwerfen, es würde aber ausreichen, den endgültigen Kaufvertrag darin wiederzugeben, das Unterschreibungsdatum sowie die Regelung, dass der Betrag bei Nicht-Unterschrift durch Sie an den Verkäufer geht, bei Nicht-Unterschrift durch den Verkäufer an Sie zurückgezahlt und bei Unterschrift auf den Kaufpreis angerechnet wird.
Geht der Verkäufer auf einen solchen notariellen Vorvertrag nicht ein und verlangt einen unbeglaubigten Vorvertrag, ist er unseriös.
Die Waffengleichheit ist grundsätzlich weiterhin gegeben, da Sie den Verkäufer ja auch dazu bringen können, den Vertrag nicht zu unterschreiben. Dann würden Sie das Geld zurückerhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Das Problem ist, das mein Notor bis in den September terminel voll ist.Da würde wahrscheinlich ein Vorvertrag auch nicht passen. Warum kann denn das kein normaler RA machen oder kann man nicht eine Sicherheitsleistung beim Amtsgericht hinterlegen.
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können den Notar frei wählen, daher können Sie den Vorvertrag auch bei einem anderen Notar beurkunden lassen.
Ein normaler RA kann den Vertrag nicht notariell beurkunden, ein anwaltlich beglaubigter Vertrag wäre unwirksam. Da ist das Gesetz leider absolut eindeutig. Das Gleiche gilt für Amtsgerichte, eine Hinterlegung der Sicherheitsleistung ist dort nicht möglich. Sie können zwar das Geld auch auf einem Anderkonto eines Anwalts hinterlegen, aber ohne wirksamen Vorvertrag wäre das keine gute Idee.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt