Sehr geehrter Fragensteller,
ich bedanke mich für Ihre Fragenstellung und möchte darauf, unter Zugrundelegung Ihres Einsatzes und Ihrer Sachverhaltsangaben, wie folgt eingehen:
Aufgrund Ihrer kurz bzw nur ansatzweise geschilderten, einschlägigen Vorahndungen mit eigentumsdeliktischen Bezug, ist eine erneute Straffälligkeit, die sich wiederum im strafrechtlichen Feld der Eigentumsdelikte bewegt, tatsächlich nicht die günstigste Ausgangsposition.
Hinzu kommt auch die Tatsache, Ihrer offenen Bewährungsstrafe, und sicherlich auch der nicht ganz geringfügige Wert des streitgegenständlichen Notebooks, zumal Sie das Gerät von ihrem Arbeitgeber und somit unter Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses entwendet haben.
Gründe genug, warum die Staatsanwaltschaft hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Anklage gegen Sie beim zuständigen Amtsgericht erheben und bei der gerichtlichen Strafzumessung, sowie bei der Frage einer erneuten Strafaussetzung zur Bewährung Berücksichtigung finden wird.
Da die Beweislage Ihren kurzen Ausführungen entsprechend wohl auch eindeutig sein dürfte, rate ich dringend zur Kooperation und Schadenswiedergutmachung, um zusätzlich, zu den für Sie sprechenden Punkten wie, situierte Wohnsituation, feste Lebenspartnerschaft und psychologische Behandlung Ihres deliktsspezifischen Problems, bei der Frage der erneuten Strafaussetzung zur Bewährung, eine positive Zukunftsprognose abgeben zu können.
So schwer es ist, versuchen Sie mit Ihrem Arbeitgeber zu reden, bieten Sie ihm, soweit es Ihnen möglich ist, eine Wiedergutmachungsmöglichkeit an (z.B. Ratenzahlungen), fragen Sie auch, ob er wirklich an der Strafverfolgung weiterhin Interesse hat, soweit Sie versuchen den Schaden wieder gut zu machen und seien Sie bei Ihrer polizeilichen Vernehmung freundlich. Ich würde Ihnen auch dringend raten, sich bereits bei Ihrer polizeilichen Vernehmung anwaltlich vertreten zu lassen, (zu der Sie aber nicht verpflichtet sind zu erscheinen) und dort den Sachverhalt bzw. Tatbestand vollumfänglich einzuräumen, um so auch Ihren Goodwill an der der Sachverhaltsaufklärung zu zeigen und dieses Geständnis positiv im Prozess vorbringen zu können. Im übrigen sparen Sie sich hierdurch weitere Kosten, soweit aufgrund Ihres Geständnisses auf die Ladung von Zeugen verzichtet werden kann.
Abschließend hoffe ich Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute für die anstehende Zeit, nochmals mit dem dringenden Rat sich an einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens oder auch gern an mich zu wenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Alexander Stephens
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