Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, die Unterlagen herauszugeben. In der Tat ist die Tochter nicht berechtigt, die Unterlagen von Ihnen herauszuverlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Worauf kann ich mich dem gegnerischen Anwalt gegenüber berufen, Paragraph, Urteil, Literatur?
Sehr geehrte Ratsuchende,
das ist der entscheidende Knackpunkt. Es gibt keine Gesetze oder Urteile bzgl. der Herausgabe, die Gegenseite muß Gesetze oder Urteile nennen, aufgrund derer sie die Herausgabe verlangen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt