Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die Ich Ihnen wie folgt beantworten möchte.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es nicht möglich ist, eine konkrete Beurteilung vornehmen zu können, ohne die Belege/die Nebenkostenabrechnung eingesehen zu haben. Daher kann ich Ihnen nicht konkret sagen, ob die Abrechnung falsch ist.
Ich kann Ihnen soweit raten, den Beleg von der Verbrauchsablesung mit Ihrer Nebenkostenabrechnung zu vergleichen. Stimmen die jeweiligen Daten überein?
Überprüfen Sie den Verteilerschlüssel. Wie werden bei Ihnen die Grundkosten zu den Verbrauchskosten verteilt? Anhand des Verteilerschlüssels lässt sich evtl. bereits erklären, weshalb Ihr Verbrauch von den Mitmietern abweicht. Wurde der Verteilerschlüssel korrkekt in der Nebenkostenabrechnung berechnet?
Ein Vergleich mit den Vormietern ist nich unbedingt aussagekräftig. Die Anzahl der Personen war geringer. Wie oft waren die Personen jeweils zu Hause, im Vergleich zu Ihnen? Das ist schwierig zu beurteilen.
Eine konkrete Überprüfung der Nebenkostenabrechnung können Sie beim Mieterbund oder einem Kollegen vornehmen lassen. Selbstverständlich stehe auch ich Ihnen dafür sehr gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage Ihren Vorstellungen entsprechend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Helzel
Rechtsanwältin
Sehr geehrter Fragesteller,
tatsächlich handelte es sich teilweise um Missverständnisse. Dies bitte ich zu entschuldigen.
Da Sie allerdings den Verbrauch selber nicht mitteilen und auch nicht, welcher Energieträger bei Ihnen maßgeblich ist, ist ein direkter Vergleich leider nicht möglich.
Eine Eigenberechnung können Sie selbst vornehmen, in dem
Sie den Heizenergieverbrauch durch die beheizte
Wohnfläche des Gebäudes teilen. So erhalten Sie den Heizenergieverbrauch des Gebäudes in Kilowattstunden (kWh)
je Quadratmeter (m2) und Jahr.
Energieverbrauch (kWh) = Heizenergieverbrauch/Wohnfläche (m2) (kWh je m2 und Jahr)
Bei Gebäuden mit zentraler Warmwasserbereitung
ziehen Sie vom errechneten Wert noch 25 kWh ab.
Die Heizkosten des Gebäudes ermitteln Sie, indem sie
Heizkosten (€ je m2 und Jahr) durch die Wohnfläche teilen Wohnfläche (m2.
Bei Gebäuden mit zentraler Warmwasserbereitung ziehen Sie vom errechneten Wert noch € 1,50 ab.
Bei einem Wohnraum von 90m² und Kosten von 1.509,83 € ergibt sich ein Wert von über 16 €/m². Das scheint unangemessen hoch, was Sie an den Vergleichswerten aus dem Jahr 2005 (Quelle: bundesweiter Heizspiegel)
Heizenergieverbrauch (Öl) Wohnfläche 100 bis 250 qm²
optimal: bis 119 kWh/m2/Jahr - in €: 8,30 €/m2/Jahr
durchschnittlich: 119 bis 186 kWh/m2/Jahr - 8,30 bis 11,50 €/m2/Jahr
erhöht: 186 bis 264 kWh/m2/Jahr - 11,50 bis 14,90 €/m2/Jahr
extrem hoch: über 264 kWh/m2/Jahr - über 14,90 €/m²/Jahr
Verbrauch (Erdgas) in kWh pro m2 und Jahr Wohnfläche 100 bis 250 m²
optimal: bis 111 kWh/m2/Jahr - bis 8,30 €/m²/Jahr
durchschnittlich: 111 bis 178 kWh/m2/Jahr - 8,30 bis 12,00 € m²/Jahr
erhöht: 178 bis 258 kWh/m2/Jahr - 12,00 - 16,00 € m²/Jahr
extrem hoch: über 258 kWh/m2/Jahr - über 16,00 m²/Jahr
Die erforderlichen bzw. relevanten Belege hat Ihnen Ihr Vermieter auf Verlangen vorzulegen. Beachten Sie bitte, Ihr Vermieter ist nicht verpflichtet, Ihnen Kopien zuzusenden. Sie haben nur Anspruch auf Einsichtnahme in die Belege beim Vermieter. Ist Ihnen dies nicht zumutbar, wegen evtl. räumlicher Entfernung, können Sie Kopien gegen Kostenerstattung fordern.
Sie können gegen die Abrechnung Widerspruch gegenüber dem Vermieter einlegen und darum bitten, zunächst eine nochmalige Überprüfung vorzunehmen, bevor Sie zahlen.
Ferner bleibt Ihnen die Möglichkeit, unter Vorbehalt zu zahlen, mit der Option, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.
Ich hoffe, die Frage nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Bitte nutzen Sie die Nachfrageoption, sollten Sie noch Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Helzel
Rechtsanwältin