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Heiraten und Famielienzusammenführung von Thai-Deutsch

19. Mai 2018 16:06 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Hochzeit Thailand

Guten Tag,

ich möchte gerne meine Thai-Freundin (kennen uns seit über einem Jahr) heiraten (in Deutschland oder Dänemark). Sie wird im Juli 20 und ist somit Volljährig, wobei aufgrund der Situation, eine Einreise zum nächstmöglichen Zeitpuinkt von Vorteil wäre bzw. spätestens eben ab Juli wo sie 20 Jahre alt ist. Sie hat noch keinen Sprachkurs belegt und somit auch kein A1 Zertifikat, dafür ist sie allerdings 2 Semester auf einer internationalen Universität gewesen (Unterrichtssprache nur in Englisch). Ich bin deutscher Staatsbürger.
Wie kann man nun vorgehen, damit sie sobald wie möglich in Deutschland sein kann, wir heiraten können und sie auch hier bleiben darf?
Kann sie bereits jetzt einen Antrag auf Heiratsvisum beantragen ohne Sprachkenntnisse und ohne Beurkundung durch die Eltern, wenn sie angibt dass sie erst ab dem 20. Lebensjahr in Deutschland heiraten möchte?

Das Problem ist, dass es aufgrund von aktuellen Familienstreitigkeiten so ist, dass sie auf sich alleine gestellt ist und ein Zuzug zu mir sehr wichtig wäre, dahingehend eben auch eine Heirat. Wenn sie mit einem Touristenvisum herkommt und wir in Deutschland oder Dänemark heiraten, so besteht allerdings die Gefahr ausgewiesen zu werden, bzw. für ein Heiratsvisum nach Thailand zurückgeschickt zu werden, was wir unbedingt vermeiden möchten. könnte man evtl mit einem Toristenvisum in der EU heiraten und kurz vorm Ablaufen des Visums einfach einen Antrag auf Nachzug erteilen, damit sie nicht nach Thailand muss?

oder kann sie auch nach Deutschland kommen mit einem Toursitenvisum und dann nachträglich hier einen Antrag auf Heiratsvisum stellen?

Welche Möglichkeiten bestünden und was schlagen sie vor?

Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt:

Am besten wäre, dass Sie nach Thailand fliegen und dort heiraten sowie dann einen Antrag auf Anerkennung stellen. Damit umgehen Sie das, was Ihnen Kopfzerbrechen macht: wie und mit welchem Visum soll die Einreise sein.

Prinzipiell kann sie ausgewiesen werden, wenn die Zeit als Tourist abläuft, dann kann nur schwer eine Wiedereinreise erfolgen. Wenn Sie die zweite Variante wählen, müssen alle Voraussetzungen bereits vorliegen, was ja derzeit nicht ist, da sonst keine Ehefähigkeit vorliegt! Somit wäre eine Heirat hier erst nach dem 20. Geburtstag möglich. Allerdings ist die Heirat in Thailand deshalb aufwendig, weil sie erst Ihre Dokumente übersetzen müssen -Dauer ca Wochen.

Stellen Sie gerne konkrete Nachfragen, da das Thema sehr umfangreich ist und ich nicht weiß, was Sie bereits wissen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 20. Mai 2018 | 13:17

Guten Tag,

danke für die Hilfe.

nochmals meine Frage: Kann sie bereits jetzt einen Antrag auf Heiratsvisum beantragen ohne Sprachkenntnisse (mit Nachweis dass sie jetzt einen A1 Sprachkurs belegen wird und dies einfach Nachreicht) und ohne Beurkundung durch die Eltern, wenn sie angibt dass sie erst ab dem 20. Lebensjahr in Deutschland heiraten möchte?
Wenn ja,
könnte sie den Antrag auf Heiraatsvisum stellen und parallel ein Touristenvisum beantragen und bereits nach Deutschland kommen und hier abwarten bis der Antrag auf ein Heiratsvisum durch ist? bzw. können die unterlagen hier her nach Deutschland geschickt werden, so dass sie eben nicht nochmals zurück muss, sondern wir nach Antragsstellung alles von hier regeln können?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Mai 2018 | 20:33

Da scheinbar die Hochzeit in Thailand nicht in Betracht kommt, bringen Ihnen alle Überlagungen nichts, solange sie nicht deutsch spricht, da so ein Nachzug nicht möglich ist! Sie sollte schnell Deutsch lernen, dann sollte sie mit einem Heiratsvisum einreisen. Sie sollten vom Heiraten in dänemakr absehen, da die Heirat erfolgt ist, ohne dass sie mit Heiratsvisum eingereist ist - dann wird es kompliziert- also den richtogen weg beschreiten und alles wird gut! Sind ja nur noch 2 Monate!

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