Sehr geehrtere Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Meines Erachtens verletzt die Hausverwaltung, ohne dass ich jetzt den Verwaltungsvertrag kenne, gegen eine vertragliche Nebenpflicht. Wenn nur die Verwaltung den Zugang zum Heizkeller gewähren kann und hierzu auch die Möglichkeit hat, dies aber ohne nennenswerten Grund nicht tut, macht diese sich für die damit entstandenen Kosten schadensersatzpflichtig.
Für weitergehende Auskunft würde ich mehr Informationen benötigen. Wenn noch jemand anderes den Zugang zum Heizkeller eröffnen kann, würde ich mich auch an diese Person wenden und es nicht erst auf einen späteren Schadensersatz bzw. Rechtsstreit ankommen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich weiß, dass die Hausverwaltung nicht das Recht hat, mir den Zugang zum Gemeinschaftseigentum zu verwehren. Sie behauptet, dass es den anderen Parteien nicht zugemutet werden kann, dass die Heizung ausgestellt und neu befüllt werden muss. Es gibt keine andere Person, die uns den Zugang ermöglichen kann. Und die Mehrkosten sind ja bereits entstanden, da die Firma erneut anfahren muss.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb dies den anderen Parteien nicht zumutbar sein sollte.
Man kann den Füllstand abmessen und die Umlage über das Hausgeld sollte ohnehin korrekt abgerechnet werden. Die anderen Parteien müssten eigentlich auch ein Interesse daran haben.
Leider ist der Sachverhalt an dieser Stelle nicht konkret genug, um weitere Auskunft zu geben.
Sie können Sie mir an schoeffler@rechtsanwalt-schoeffler.de, wenn die Frage nicht hinreichend beantwortet sein sollte. Dann können wir auch gerne ein kurzes Telefonat haben.