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Hausverwaltung verweigert Zugang Sanierung, jetzt Mehrkosten

14. Dezember 2022 16:41 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Herwig Schöffler

Guten Tag,
ich bin Eigentümerin einer vermieteten Wohnung in einem Mehrparteien-Haus. Das Bad dieser Wohung musste sehr dringend saniert werden, damit kein Wasserschaden entsteht. Die Sanierung ist nun auch fast abgschlossen, wir hatten aber schon währenddessen Schwierigkeiten mit der Hausverwaltung, die dem Installateur den Zugang zum Heizungskeller verweigerte. Jetzt muss zum Abschluss der Sanierung die Heizung für 2 Stunden abgeschaltet werden, damit der Heizkörper montiert werden kann. Vor zwei Tagen musste der Installateur unverrichteter Dinge wieder gehen, weil ihm der Zugang verweigert wurde (trotz Ankündigung in der vergangenen Woche), heute wurde ein neuer Termin vereinbart (die Hausverwaltung wurde wieder informiert) und erneut wurde der Zugang nicht ermöglicht. Nun will die Firma (verständlicherweise) für einen neuen Termin Mehrkosten geltend machen. Und ich weiß immer noch nicht, wie ich die Dame von der Verwaltung dazu bewegen soll, uns den Zugang zu ermöglichen.

Sehr geehrtere Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Meines Erachtens verletzt die Hausverwaltung, ohne dass ich jetzt den Verwaltungsvertrag kenne, gegen eine vertragliche Nebenpflicht. Wenn nur die Verwaltung den Zugang zum Heizkeller gewähren kann und hierzu auch die Möglichkeit hat, dies aber ohne nennenswerten Grund nicht tut, macht diese sich für die damit entstandenen Kosten schadensersatzpflichtig.

Für weitergehende Auskunft würde ich mehr Informationen benötigen. Wenn noch jemand anderes den Zugang zum Heizkeller eröffnen kann, würde ich mich auch an diese Person wenden und es nicht erst auf einen späteren Schadensersatz bzw. Rechtsstreit ankommen lassen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 14. Dezember 2022 | 17:27

Ich weiß, dass die Hausverwaltung nicht das Recht hat, mir den Zugang zum Gemeinschaftseigentum zu verwehren. Sie behauptet, dass es den anderen Parteien nicht zugemutet werden kann, dass die Heizung ausgestellt und neu befüllt werden muss. Es gibt keine andere Person, die uns den Zugang ermöglichen kann. Und die Mehrkosten sind ja bereits entstanden, da die Firma erneut anfahren muss.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Dezember 2022 | 19:08

Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb dies den anderen Parteien nicht zumutbar sein sollte.
Man kann den Füllstand abmessen und die Umlage über das Hausgeld sollte ohnehin korrekt abgerechnet werden. Die anderen Parteien müssten eigentlich auch ein Interesse daran haben.
Leider ist der Sachverhalt an dieser Stelle nicht konkret genug, um weitere Auskunft zu geben.
Sie können Sie mir an schoeffler@rechtsanwalt-schoeffler.de, wenn die Frage nicht hinreichend beantwortet sein sollte. Dann können wir auch gerne ein kurzes Telefonat haben.

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