Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen,
"1) Kann ich ihr Hausverbot erteilen, wenn sie sich ungebührlich gegenüber mir verhält, obwohl die Ehefrau es ihr wieder erlaubt?
2.) Kann ich die Freunde des Sohnes herausschmeißen, auch, wenn die Ehefrau es ihnen erlaubt?",
beantworte ich wie folgt.
Leider wird nicht klar, wer momentan Eigentümer ist, d.h. wer im Grundbuch steht.
Mit der Zugewinngemeinschaft hat dies nichts zu tun.
Unabhängig von der Eigentumslage haben Sie und Ihre Frau das Besitzrecht an dem Haus. Damit üben Sie auch beide das Hausrecht aus.
Sie können zwar Schwiegermutter und Freunde des Sohnes des Hauses verweisen.
Wenn Ihre Frau aber den Besuch erlaubt, läuft Ihre Hausverbot ins Leere.
Es besteht ein Patt, denn Sie haben beide das Hausrecht.
Bei Beleidigungen und Ruhestörungen können Sie die Polizei einschalten.
Sie sollten sich klar werden, wie es in Zukunft weitergehen soll und wer das Haus / die Ehewohnung bewohnen soll. Befragen Sie erforderlichenfalls zur Klärung auch der finanziellen Fragen einen Fachanwalt / eine Fachanwältin für Familienrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Antwort
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