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Hausrecht im Trennungsjahr

18. Mai 2016 10:31 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin seit kurzem getrennt. Wir haben keinen Ehevertrag. Wir wohnen in einem eigenen Haus, welches ich selber abzahle. Es gehört aber uns gemeinsam aufgrund der Zugewinngemeinschaft. In diesem Haus wohnt auch noch der 18jährige Sohn meiner Frau. Sein Zimmer liegt gegenüber unseres gemeinsamen Bades. Das Wohnzimmer, welches im Moment mein Schlafzimmer ist, liegt genau unter dem des Kindes. Die Decken sind extrem dünn und hellhörig.

Das Kind bring fast täglich Freunde mit. Sie trinken Alkohol, machen immer laut Musik. Ich höre durch die Decke immer nur ein Bass-Wummern, welches mich wahnsinnig macht. Außerdem möchte ich auch in Ruhe ins Bad gehen können.

Ich habe jetzt dem Sohn verboten (bzw. mit seiner Mutter ausgemacht, denn er hört sowieso nicht auf mich), täglich Freunde mitzubringen (ich sagte, 1 x pro Woche sei OK), aber weder das Kind noch die Ehefrau oder die Schwiegermutter (welche in dem anderen Haus wohnt, das durch ein Treppenhaus mit unserem verbunden ist) halten sich daran.
Wenn die Mutter bei mir nichts ausrichten kann, kommt die Schwiegermutter ins Haus, beschimpft und beleidigt mich. Die Schwiegermutter meinte, sie habe das Recht ihren Enkel zu besuchen und dann bringt sie einfach die Freunde mit, dann sind es Ihre Gäste. Wenn ich ihr den Schlüssel meiner Frau der in der Haustür außen steckt wegnehmen will, hält sie ihn mit Gewalt im Türschloss fest, damit ich die Haustür nicht abschließen kann. Als ich den Schlüssel dann mit "sanfter" Gewalt weggenommen habe, schrie sie laut, "das ist MEIN Schlüssel". Wenn ich ihr dann sage, dass ihr an dem Haus gar nichts gehört, meint sie: Das Haus gehört schon seit Generationen UNS. Auf meine Bemerkung, dass dies jetzt nicht mehr so sei, lacht sie nur.

Ich habe ihr jetzt Hausverbot erteilt, aber meine Frau meint, sie gebe Ihr wieder Hausrecht.

1.) Kann ich ihr Hausverbot erteilen, wenn sie sich ungebührlich gegenüber mir verhält, obwohl die Ehefrau es ihr wieder erlaubt?
2.) Kann ich die Freunde des Sohnes herausschmeißen, auch, wenn die Ehefrau es ihnen erlaubt?

Vielen Dank für die Antwort.

18. Mai 2016 | 11:57

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Fragen,
"1) Kann ich ihr Hausverbot erteilen, wenn sie sich ungebührlich gegenüber mir verhält, obwohl die Ehefrau es ihr wieder erlaubt?
2.) Kann ich die Freunde des Sohnes herausschmeißen, auch, wenn die Ehefrau es ihnen erlaubt?",
beantworte ich wie folgt.

Leider wird nicht klar, wer momentan Eigentümer ist, d.h. wer im Grundbuch steht.
Mit der Zugewinngemeinschaft hat dies nichts zu tun.

Unabhängig von der Eigentumslage haben Sie und Ihre Frau das Besitzrecht an dem Haus. Damit üben Sie auch beide das Hausrecht aus.

Sie können zwar Schwiegermutter und Freunde des Sohnes des Hauses verweisen.
Wenn Ihre Frau aber den Besuch erlaubt, läuft Ihre Hausverbot ins Leere.
Es besteht ein Patt, denn Sie haben beide das Hausrecht.

Bei Beleidigungen und Ruhestörungen können Sie die Polizei einschalten.

Sie sollten sich klar werden, wie es in Zukunft weitergehen soll und wer das Haus / die Ehewohnung bewohnen soll. Befragen Sie erforderlichenfalls zur Klärung auch der finanziellen Fragen einen Fachanwalt / eine Fachanwältin für Familienrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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