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Hausmeister betritt Balkon und montiert Blumenkästen ab

10. Juni 2014 17:56 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


20:00

Hallo, mein Hausmeister hat meine Blumenkästen ohne vorherige Mitteilung vom Balkon abgeschraubt und entwendet.
Dazu ist er mit einer Leiter auf meinen Balkon gestiegen in meiner Abwesenheit, bzw ich habe Ihn bemerkt auf dem Heimweg als er den letzten Kasten abgeschraubt hat .
Diese hingen dort seit über 4 Jahren so. Er meinte unten drunter sei ein Fluchtweg. Gut das in viele anderen Städten Balkonkästen oft zur Straße/Geweg hin gehen.
Ich habe keine schriftliche Aufforderung bekommen die Kästen selbst nach innen zu hängen.
Ist das dann Diebstahl und Hausfriedensbruch? Trau mich gar nicht mehr auf den Balkon weil ich immer denke da steht gleich wieder jemand.
Der Hausmeister selbst wohnt im gleichen Haus und hat seine Blumenkästen auch nach außen.
Zeitlich im Zusammenhang könnte stehen das seine Tochter vor Monaten unter mir eingezogen ist.
Von den Kästen ging keine Gefahr aus, sie waren fest verschraubt , auch keine Blätter oder ähnliches die gestört haben könnten.
Habe mich direkt bei der Hausverwaltung beschwert und mit Anzeige gedroht. Sie meinten sie melden sich bei mir. Sie meldeten sich allerdings nur bei meinem Vermieter und sagten ihm ich hätte 2 Briefe bekommen wo drin stand ich soll die kästen abhängen... auch der Vermieter soll Post bekommen haben. Weder mein Vermieter noch ich haben eine schriftliche Aufforderung erhalten!
was kann ich in einer schriftlichen Beschwerde für § anbringen die missachtet und gegen die Verstoßen wurde???

Einsatz editiert am 10.06.2014 18:01:12

10. Juni 2014 | 18:53

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Abnahme der Blumenkästen stellt den Tatbestand des Diebstahls (in einem besonders schweren Fall, da die Wohnung betroffen ist) und Hausfriedensbruchs nach §§ 123 , 242 , 243 StGB dar.

Auf den Diebstahl steht bereits eine Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten.

Zivilrechtlich könnten Sie nunmehr auch auf Herausgabe der Blumenkästen im Eilverfahren klagen. Der Hausmeister müsste sodann belegen und nachweisen, dass entweder eine unmittelbare Gefahr von den Blumenkästen ausgegangen ist, die eine sofortige Abnahme rechtfertigten, oder aber darlegen, dass die Blumenkästen grundsätzlich nicht mit dem Brandschutz/Fluchtweg vereinbar seien und Sie oder Ihr Vermieter aufgefordert worden sind, diese zu entfernen.

Kann er dies nicht, hat er sich strafbar gemacht und muss die Blumenkästen auch wieder herausgeben.
Darüber hinaus können Sie sie auch wieder dranmontieren.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 10. Juni 2014 | 19:00

Wie würde es aussehen wenn eine unmittelbare Gefahr von meinen Blumenkästen ausgegangen wäre? Hätten sie dafür z.b. schon halb am abfallen sein müssen?
Wenn die Kästen festgeschraubt sind besteht doch auch keine Gefahr für den Fluchtweg, kann ich das anwenden in einem Schreiben an den Hausmeister, denn auch in Innstädten sind Blumenkästen doch nach außen obwohl darunter Menschen langlaufen.

DANKE!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Juni 2014 | 20:00

Sehr geehrte Fragestellerin

für eine unmittelbare Gefahr müssten diese gedroht haben abzufallen, bzw. den Fluchtweg verhindert haben.

Da dies bei Ihnen nicht der Fall gewesen ist, müsste die Gegenseite beweisen, dass Sie aufgefordert wurden, die Kästen zu entfernen.

In diesem Schreiben können Sie natürlich erwähnen, dass diese fest verschraubt gewesen sind.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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