Sehr geehrte Ratsuchende,
es handelt sich hinsichtlich der Übertragung einschließlich der Formalitäten des schwedischen Hausgrundstückes um eine rein schwedische Angelegenheit, so dass Sie - gesetzlich - von deutscher Seite nichts weiter unternehmen müssen.
Sie haben aber familiäre Gründe für die Umschreibung angesprochen und das kann dann gffs. weitere Schritte auch hier in Deutschland erforderlich machen, aber eben nicht hinsichtlich der Grundstücksübertragung, sondern nur hinsichtlich - davon losgelöster - familiären Angelegenheiten.
Sollte es insoweit schon familienrechtliche oder sonstige schuldrechtliche Verträge geben, sollten diese dann hinsichtlich der neuen Situation angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
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