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Ehepartner ins Grundbuch eintragen lassen

| 14. April 2007 13:03 |
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Kaufrecht


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ein Ehepartner hat vor einigen Jahren ein Haus aus dem gemeinsamen Vermögen gekauft und sich allein im Grundbuch eintragen lassen. Nun würde das Ehepaar gerne stattdessen nur den anderen Ehepartner ins Grundbuch eintragen lassen. Wie ist dies am kostengünstigsten möglich?

Wäre es möglich, dass der zukünftige Besitzer das Haus aus dem gemeinsamen Vermögen von seinem Ehepartner kauft? Falls ja: welcher Preis ist anzusetzen? Der damalige Kaufpreis unbesehen oder müsste der aktuelle, eventuell veränderte Wert angesetzt werden? Wie niedrig darf der Preis noch sein, damit dies nicht als Schenkung missinterpretiert wird (womit ja Schenkungssteuer anfallen könnte)?

Muss mit Kosten gerechnet werden, die über die üblichen Kosten beim Hauskauf hinausgehen, weil es sich um Ehepartner handelt?

Für Ihre Antwort im Voraus besten Dank!


Sehr geehrte Dame,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Bei der hier geplanten Grundbuchänderung ist die Einschaltung eines Notars notwendig und erforderlich; Grunderwerbssteuer bei Erwerb zwischen Ehegatten fällt nicht an.
Das Finanzamt sieht unentgeltliche Zuwendungen (auch gemischte Schenkungen) unter Ehegatten als schenkungssteuerpflichtig an; Ausgenommen ist insbesondere das selbst bewohnte Eigenheim. Dies vermag ich aufgrund Ihrer Schilderung nicht zu entnehmen, ob sich um Ihr Eigenheim handelt.
Ein Erwerb/Kauf ist zwischen Ehegatten freilich möglich.
Gerade wenn der Steuerwert und Verkehrswert sich kräftig unterscheiden, ist es steuerlich von Vorteil, eine Immobilie zu schenken. So kann z.B. im Durchschnitt bei der Schenkung einer Immobilie der Steuerwert 50% bis 60% des Verkehrswerts ausmachen.
Lassen Sie sich von Ihrem Finanzamt den Steuerwert des Grundstücks mitteilen; in dieser Höhe sollte dann auch eine Kaufpreiszahlung zwischen den Eheleuten, damit keine gemischte Schenkung angenommen wird.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen

RA Hermes

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