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Hausbau Hochzeit

29. Juni 2020 13:56 |
Preis: 27,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Hallo,
Ich habe mit meinem Bruder ein Grundstück gekauft dass nur auf uns beide geschrieben ist. Es ist noch nicht bebaut. Mein Freund und ich wollen dieses Jahr heiraten. Gehört meinem Ehemann dann im Fall einer Scheidung auch die Hälfte des Hauses weil es ja während der Ehe gebaut wird und nicht vor der Ehe gebaut wurde ? Wäre es besser mit einem Ehevertrag würde mir im Fall der Scheidung dann alles alleine gehören oder gehört meinem Mann dann automatisch die hälfte weil wir ja schon verheiratet waren aber er weder für Grundstück mitbezahlt hat noch für das Haus einen Cent bezahlt hat?
Vielen Dank

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:

"Mein Freund und ich wollen dieses Jahr heiraten. Gehört meinem Ehemann dann im Fall einer Scheidung auch die Hälfte des Hauses weil es ja während der Ehe gebaut wird und nicht vor der Ehe gebaut wurde ?"

Nein, ihr Freund wird nicht automatisch mit der Eheschließung Eigentümer des Hausgrundstücks. Das Grundstück sowie auch dann das darauf stehende Haus stehen im Eigentum von Ihnen und Ihrem Bruder. Wie gesagt, auch im Eigentum Ihres Bruders. In rechtlicher Hinsicht sind Grundstück und Haus eine Einheit. Wer Eigentümer des Grundstücks ist, ist auch Eigentümer des Hauses.

Wenn Sie dann in der Ehezeit bauen, so erhält Ihr Grundstück eine ganz erhebliche Wertsteigerung. Das kann beim Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung eine Rolle spielen. Es wird verglichen, welches Anfangs- und Endvermögen jeder Ehepartner hatte am Anfang und am Ende der Ehe.
Ihr Endvermögen wäre dann viel höher, weil das Grundstück mit dem Haus darauf ja viel mehr wert ist als ein unbebautes Grundstück. Von dieser Wertsteigerung würde bei einer Scheidung Ihrem Mann dann die Hälfte zustehen.

"Wäre es besser mit einem Ehevertrag würde mir im Fall der Scheidung dann alles alleine gehören oder gehört meinem Mann dann automatisch die hälfte weil wir ja schon verheiratet waren aber er weder für Grundstück mitbezahlt hat noch für das Haus einen Cent bezahlt hat?"

Das oben genannte Problem kann man lösen, wenn man den Zugewinnausgleich in einem Ehevertrag ausschließt. Sie sollten sich hierzu an einen Notar wenden. Dann wird auch genau im Einzelnen erörtert, ob und inwieweit auch unter anderen Aspekten Sie einen Ehevertrag brauchen und mit welchem Inhalt. Hier in der online Beratung kann man das nicht alles beurteilen, sondern nur den von Ihnen geschilderten Teil.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

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