Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie könnten gegebenenfalls die Differenz zum höheren Beitrag als Schadensersatz geltend machen, wenn die Beitragshöhe der Versicherung im Notarvertrag genau benannt wurde.
Weitere Ansprüche stehen Ihnen nicht zu, da Ihnen kein weiterer Schaden entstanden ist.
Ob das Verhalten gegebenenfalls den Straftatbestand des Betruges erfüllt, könnte zur Strafanzeige gebracht werden und die Staatsanwaltschaft würde das dann überprüfen. Doch auch in diesem Fall könnten Sie keine zivilrechtlichen Ansprüche daraus folgern, es würde lediglich eine strafrechtliche Verurteilung des Verkäufers erfolgen, wenn die Staatsanwaltschaft zum Ergebnis kommt, dass ein Betrug vorliegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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24. Januar 2019
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18:14
Antwort
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