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Hauptuntersuchung für deutsch zugelassenes Kfz auch im EU-Ausland?

| 18. Januar 2023 17:04 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Ein in Deutschland ordnungsgemäß zugelassenes Kraftfahrzeug befindet sich in Portugal. Dort läuft die Frist für die 2-jährliche Hauptuntersuchung ("TÜV") ab.

Muss das Fahrzeug für die fällige Hauptuntersuchung nach Deutschland gebracht werden oder kann auch die für portugiesische Kfz übliche technische Untersuchung in Portugal selbst erfolgen und für den deutschen Wagen gültig sein?

18. Januar 2023 | 18:39

Antwort

von


(31)
Im Derdel 17 - 19
48161 Münster
Tel: 0 25 34 / 53 88 510
Web: https://www.rechtsanwalt-dinkhoff.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

die technische Fahrzeugüberwachung ist national geregelt, eine amtliche Plakette über die Hauptuntersuchung kann nur von einer Prüfstelle in Deutschland erteilt werden.
Sie müssten aber nicht extra nach Deutschland zurückk reisen, um die Hauptuntersuchung machen zu lassen. Wenn Sie aber nach Deutschland einreisen, müssen Sie diese unverzüglich nachholen!
Um ein Bußgeld bei der Wiedereinreise zu vermeiden, sollten Sie nachweisen können, dass Sie sich länger mit Auto im Ausland befunden haben. Sinnvoll kann es sein, wenn Sie bei Rückkehr einen Termin für eine Hauptuntersuchung nachweisen können.
Allerdings kann bei fehlender Hauptuntersuchung unter Umständen Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein. Sie sollten am besten Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung verständigen. Sie können auch Ihr Auto bei einer ausländischen Prüforganisation zur Prüfung der Verkehrssicherheit vorführen. Dies ersetzt zwar nicht die Hauptuntersuchung, aber kann Ihrem Versicherungssschutz dienen.

Übrigens: wenn Sie länger als ein halbes Jahr im Ausland verbringen, kann es sein, dass Sie das Kfz in Portugal anmelden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dinkhoff


Rechtsanwalt Dr. Holger Dinkhoff

Bewertung des Fragestellers 18. Januar 2023 | 19:02

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