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Hartz 4 bei getrennt lebenden Ehepartnern

2. Juni 2020 07:55 |
Preis: 51,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Mann und ich leben getrennt.
Ich habe Hartz 4 für mich beantragt und erhielt den Bescheid, dass mein Mann und ich trotz getrennter Wohnsitze als Bedarfsgemeinschaft behandelt werden. Dieser Bescheid wurde nicht mit einem Gesetz oder einer Vorschrift begründet.
Ich habe jedoch hier https://www.deubner-recht.de/news/sozialrecht/details/artikel/hartz-iv-ansprueche-von-getrennt-lebenden-ehepartnern-und-haushaltsgemeinschaft.html
ein gegenteiliges gerichtsurteil gefunden.
Kann ich mich gegenüber dem Jobcenter mit Erfolg auf dieses Urteil berufen?

2. Juni 2020 | 08:35

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,

auf die getrennten Wohnsitze kommt es nicht an.

Wichtig ist das wirkliche, dauernde Getrenntleben, also die tatsächliche Ausgestaltung.

Eiine räumliche Trennung der Ehepartner allein ohne Absicht, die Ehe aufzulösen, erfüllt den Tatbestand des "dauernden Getrenntlebens" nicht (BSG, Urteil vom18.02.2010, Az.: B 4 AS 49/09 R ).

Sie müssten also deutlich machen können, dass auch tatsächlich getrennt gelebt wird. Auch müssen Sie darlegen, dass beabsichtigt ist, die Ehe aufzulösen.

Dann dürften Sie in der Sache Erfolg haben.

Auch das von Ihnen zitierte Urteil lässt keine andere Betrachtungsweise zu. Dort hat das Sozialgericht diese Auffassung des BSG nochmals bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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