Hallo
Ein Handyvetrag wurde fristgerecht gekündigt und lief zum 20.07.2013 aus
Einige Tage vor Ablauf besuchten meine beiden Kinder und ich die Riem Arcaden in München. Dort befindet sich der PA von Vodafone.Es stand ein neues Handy mit Vertrag an. Bevor wir ins Detail gingen machte ich den Mitarbeiter darauf aufmerksam dass mein Sohn nur einen Vertrag abschliesst wenn er seine alte Nummer mitnehmen kann. Diesen Hinweis wiederholte ich mehrmals im Laufe des Gesprächs. Dieser versicherte mir das dies kein Problem sei. ( Ich fragte den auch noch, ob wir sonst noch etwas berücksichtigen müssen) Wir bekamen eine neue Sim-Karte mit einer neuen Nummer. Auf Nachfrage meinerseits warum mein Sohn eine andere Nummer bekommt, obwohl wir ja nur die Sim- Karte tauschen müssen bekam ich zur Antwort. Auf diese Nummer wird die bestehende ( alte) nur draufgeschaltet und alles bleibt beim Alten. Danach vergingen einige Tage bis das Handy geliefert wurde,da nicht vorrätig. Nachdem wir die" alte " SIM Karte eingelegt hatten stellten wir fest dass kein Netz verfügbar ist. Als ich den Verkäufer damit
konfrontierte, meinte der nur lapidar dass eine Mitnahme der alten Nummer nicht möglich sei. Es folgte ein längere Debatte .Mit hochroten Kopf bin ich wieder nach Hause.
Ich wurde im Vorgepräch, im Beisein meiner Kinder voll angelogen.
Daraufhin bat ich per Fax
den Kundenservice in Ratingen um Stornierung des Vetrags. Nach 5 Tagen kam die Antwort ,dass man meine Kündigung nicht nachvollziehen kann . Jetzt schwoll mir der Kamm auch noch.
Meine Frage an diie Experten
Welche Chancen habe ich per Anwalt das rükgängig zu machen?
Ausserdem behalte ich mir vor, mein Konto für Abbuchungen bzgl Handyrechnung zu sperren. Mir ist bewusst dass ich einen Schufa Eintrag bekomme, Da ich finanziell auf gesunden Beinen stehe würde mich das nicht stören. Wie lange hat der Eintrag Bestand? Den Festnetzanschluss würde man mir warscheinlich auch sperren da der selbe Anbieter. Aber hier gibt es ja genügend andere .
Was meinen auch hier die Experten ?
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, hat man Ihnen die Übernahme der Rufnummer ausdrücklich zugesichert. Dann haben Sie aber auch einen Rechtsanspruch auf Mitnahme der Rufnummer.
Sollte dieses aus technischen Gründen oder anderen Gründen nicht möglich sein, so können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Vorher müßten Sie aber bitte nachweisbar (am besten per Einwurfeinschreiben) eine angemessene Frist (ca. 10-14 Tage) zur Rufnummermitnahme setzen.
Bei erfolglosem Fristablauf können Sie dann vom Vertrag zurücktreten. Das Problem ist allerdings, dass Sie im Streitfall die Zusicherung des damaligen Mitarbeiters beweisen müßten (z.B. durch Zeugen oder eine schriftliche Bestätigung).
Sollte dieses nicht möglich sein, könnten Sie leider die Voraussetzungen für das Rücktrittsrecht nicht nachweisen. Ein generelles Widerrufsrecht haben Sie leider nicht. Dieses hätten Sie nur dann, wenn Sie den Vertrag über ein Fernkommunikationsmittel, insbesondere das Internet abgeschlossen hätten.
Die Chancen der Rückgängigmachung hängen also mit der Beweissituation zusammen.
Sie hatten noch nach der Schufa gefragt. Ein berechtigter Eintrag bleibt normalerweise 3 Jahre nach Erledigung bestehen.
Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rückfrage vom Fragesteller30. August 2013 | 12:52
Hallo
Würden denn meine eigenen Kinder im Härtefall als Zeugen anerkannt ?
Vielen Dank
Grüße aus München
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt30. August 2013 | 12:59
Sehr geehrter Ratsuchender,
ja, die Kinder wären als Zeugen geeignet, sofern diese ein gewisses Alter und eine gewisse Einsichtsfähigkeit haben.