Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie dürfen Ihr Telefon benutzen wo Sie möchten, auch ein Handy.
Gegen einen Bußgeldbescheid sollten Sie in jedem Fall innerhalb der 2 Wochen Frist ab Zugang erst einmal Frist wahrend Einspruch einlegen, um dann Akteneinsicht zu nehmen.
Dann können Sie erkennen, was Ihnen überhaupt vorgeworfen wird, dagegen argumentieren und Einwände vorbringen. Insbesondere weil die Polizei gerne und Lügen über den angeblichen Tatbestand aufschreibt oder aussagt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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