Sehr geehrter Ratsuchender,
die Haftung kann gem. § 276 III BGB
nur für Fälle des Vorsatzes nicht ausgeschlossen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich ausschließen können.
Der Ausschluss ist jedoch nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich. Da verstößt er gegen § 309 Nr. 7 BGB
, wo geregelt ist, dass Regeln in AGB unwirksam, die für den Fall von Verletzungen von Körper, Leben, Gesundheit und bei grobem Verschulden, die Haftungsbegrenzung unwirksam ist. Daher müssen Sie solche Haftungsbeschränkungen individuell vereinbaren.
§ 309 Nr. 7 BGB
lautet:
"Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
.
.
.
7. (Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden)
a)(Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit)
ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;
b)(Grobes Verschulden)
ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;... ."
Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden können Sie daher per AGB gar nicht ausschließen. Die Haftung für weitere Schäden lassen sich per AGB nur dann nicht ausschließen, wenn grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz vorliegen. Auch summenmäßige Begrenzungen sind unwirksam.
Indivualvertraglich lässt sich die Haftung wie oben bemerkt ausschließen, es sei denn es liegt Vorsatz vor.
Ich hoffe, Ihre Frage zunächst zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüssen aus Hamburg
Hein & Krajewski Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
durch RA Dipl.-Jur. Thomas R. Krajewski
Standort Hamburg:
Neuer Kamp 30
Eingang C
20357 Hamburg
Tel.: ++49 (0)40 - 43 209 227
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