Sehr geehrter Herr Brucks,
in Ihrem Fall ist es wichtig, schnell zu handeln, da die Einspruchsfrist gegen den Haftungsbescheid nur noch 14 Tage beträgt. Sie sollten umgehend Einspruch gegen den Haftungsbescheid einlegen, um die Bestandskraft des Bescheids zu verhindern. Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Es ist ratsam, den Einspruch per Telefax zu senden, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig eingeht, und das Original per Post nachzureichen.
In Ihrem Einspruch sollten Sie darlegen, dass der Haftungsbescheid möglicherweise unrechtmäßig ist, insbesondere wenn die steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden, weil Ihr Anwalt die Angelegenheit nicht bearbeitet hat. Sie können auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, um die Zahlung der geforderten Summe bis zur Klärung der Angelegenheit aufzuschieben.
Da es sich um eine komplexe steuerrechtliche Angelegenheit handelt, wäre es sinnvoll, einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen, der Sie bei der Formulierung des Einspruchs und der weiteren Vorgehensweise unterstützt. Ein Anwalt kann auch prüfen, ob die Voraussetzungen für die Haftung nach § 69 AO tatsächlich vorliegen und ob es Möglichkeiten gibt, den Haftungsbescheid anzufechten.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
2. Februar 2025
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16:06
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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