Um diese komplexe Situation zu klären und die drohende Vollstreckung zu verhindern, ist ein sorgfältiges und zielgerichtetes Vorgehen erforderlich. Sie sollten erneut und in sehr klarer Form schriftlich gegenüber dem Finanzamt Hamburg-Nord darlegen, dass Sie zu keiner Zeit Corona-Hilfen erhalten haben und dies durch die Ablehnung der IFB Hamburg bestätigt wurde. Es wäre hilfreich, den gesamten Verlauf seit der ersten Antragstellung bis hin zu den Ablehnungen der Corona-Hilfe durch die IFB Hamburg nachvollziehbar und detailliert zu schildern. Die Kopien sämtlicher relevanter Nachweise, einschließlich der Ablehnungsbestätigung der IFB Hamburg sowie die Dokumentation über das mittlerweile gelöschte Haspa-Konto, sollten Sie Ihrem Schreiben beifügen. Es ist ratsam, das Schreiben zusätzlich zur E-Mail auch per Einschreiben an das Finanzamt zu senden, um den Zugang eindeutig nachweisen zu können.
Falls bisherige Einsprüche und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung nicht berücksichtigt wurden, sollte im Schreiben erneut ausdrücklich klargestellt werden, dass Sie auf die fehlerhafte Veranlagung hingewiesen haben und dass dies durch Ihre aktuelle Steuerberaterin entsprechend formal an das Finanzamt weitergeleitet wurde. Dabei ist es wichtig, die ergriffenen Schritte konkret zu dokumentieren und der Behörde erneut alle entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Ein weiterer Weg wäre, die Steuerberatung nochmals hinzuzuziehen, die im direkten Kontakt mit dem Finanzamt Hamburg-Nord eine schriftliche Bestätigung für den Eingang Ihrer Dokumente einholen könnte. Dies würde den Informationsfluss beschleunigen und mögliche Missverständnisse minimieren.
Eine kontinuierliche Nachverfolgung, inklusive wiederholter Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeiterin, kann helfen, den Bearbeitungsstand Ihrer Angelegenheit im Blick zu behalten und weiteren Klärungsbedarf unmittelbar zu adressieren. Ein Ziel des Schreibens sollte es sein, die Streichung der zu Unrecht eingebuchten Corona-Hilfen von Ihrem Steuerkonto und damit die Vermeidung einer Vollstreckungsmaßnahme zu erreichen.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag, bleiben Sie gesund!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Dr. Stefan Sepp Lorenz,
danke für die schnelle Rückantwort aber ich bin auf der Suche nach einem Rechtsanwalt der mich bei der Sache vertritt und kontakt mit dem Finanzamt aufnimmt. ich bin beruflich und geistlich momentan nicht mehr in der Lage dies ständig zu versuchen. Unteranderem habe eine pflegende Mutter. Es müsste einfach was sie widergeben haben an da Finanzamt Hamburg-Nord durch einen Anwalt übermittelt werden mit Nachverfolgung der Sache, die nachwiese werde ich zusenden.
ich denke es wäre nur ein schreiben und die Bestätigung und die Sache wäre abgeschlossen. da ich es schon jahrelang versuche und dies nicht gelingt vielleicht das ich keinen RA Titel habe auch der Einspruch vom meinem Steuerberaterin wurde abgelehnt.
ich befürchte das die Sache durch mich geklärt wird da ich nicht genau weiß auf was ich achten muss. Unterlagen sind beigefügt.
VG
Das sehe ich auch als zielführend an. Ein Anwalt kann in diesem Fall die direkte Kommunikation mit dem Finanzamt Hamburg-Nord übernehmen und die Angelegenheit umfassend klären. Durch einen anwaltlichen Beistand werden Ihre Interessen professionell vertreten, und der Anwalt kann sicherstellen, dass die notwendigen Nachweise und Erklärungen beim Finanzamt vollständig ankommen und inhaltlich präzise vorgetragen werden.
Ein erfahrener Anwalt in diesem Bereich wird ein formelles Schreiben an das Finanzamt aufsetzen, in dem die gesamte Situation – insbesondere die fehlende Auszahlung der Corona-Hilfen trotz eingereichter Anträge sowie die Ablehnung durch die IFB Hamburg – zusammengefasst wird. Dies umfasst auch den Hinweis auf das mittlerweile geschlossene Konto bei der Haspa und alle sonstigen relevanten Umstände, die den bestehenden Sachverhalt untermauern. Der Anwalt wird zudem auf die Streichung des Corona-Hilfebetrags von Ihrem Steuerkonto hinwirken und sich um eine schriftliche Bestätigung bemühen, um eine Vollstreckung dauerhaft zu verhindern.
Da die bisherigen Bemühungen ohne Erfolg geblieben sind und der Einspruch durch Ihre Steuerberaterin abgelehnt wurde, kann ein Anwalt sicherstellen, dass die Forderungen des Finanzamts unter Berücksichtigung aller Tatsachen nochmals geprüft werden. Falls die Angelegenheit eskaliert, kann er zudem weitere rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können die Unterlagen direkt an den Anwalt senden, der die Vollmacht zur Vertretung im Umgang mit dem Finanzamt übernehmen und Ihnen die Nachverfolgung der Angelegenheit abnehmen wird.
Melden Sie sich bei weiteren Fragen sehr gerne, gegebenenfalls kann ich auch einmal in meinem Netzwerk überlegen. Schöne Grüße!