Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn ich Sie richtig verstehe, treten Sie als Berater und Vermittler, nicht jedoch als Verkäufer auf. In dieser Funktion können Sie sich nicht von jeder Haftung befreien (vgl. unten). Für die Leistung, die Sie übernehmen (hier: Beratung) haften Sie grundsätzlich. Unterläuft Ihnen ein Beratungsfehler, so haften Sie hierfür, wie auch Anwälte für Beratungsfehler haften. Im Falle einer Haftung kann dabei auf Ihr gesamtes Privatvermögen zugegriffen werden, solange Sie als Einzelkaufmann tätig sind. Um ein solches Haftungsrisiko abzusichern, bieten viele Versicherungen jedoch spezielle Haftpflichtversicherungen an. Sie sollten sich diesbezüglich mit Ihrem Versicherungsberater in Verbindung setzen.
Mit dem (aus dem Börsenrecht stammenden) Begriff “Prospekthaftung” meinen Sie sicherlich die Haftung für falsche Angaben in Werbemitteln. Hierzu ist z.B. in § 434 BGB
geregelt, daß für die Bestimmung eines Sachmangels auch Angaben aus der Werbung hinzugezogen werden können. Hier sollten Sie auf jeden Fall einen Zusatz wie “alle Angaben ohne Gewähr” oder “Irrtümer vorbehalten” aufnehmen, um hier nicht Gefahr zu laufen, für falsche Angaben in den Flyern zu haften. Sie sollten zudem einen Hinweis aufnehmen, daß es sich um Angaben der Hersteller handelt, für die Sie nicht haften. Damit machen Sie deutlich, daß Sie unabhängig von den Herstellern sind und nicht für Fehler der Hersteller haften wollen.
Sie sollten sich überlegen, ob Sie sich Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen lassen, die insbesondere die Frage der Haftung regeln. Zu beachten ist hierbei, daß Sie sich nicht von der jeder Haftung befreien können. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit darf nicht ausgeschlossen werden (§ 309 Nr. 7 BGB
).
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
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