Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1
In der Tat haftet der Betreiber des Portals nicht für die angesprochenen Punkte.
Es wird lediglich eine Empfehlung angeboten, welchem die Interessenten aus eigener Entscheidungskraft folgen können oder nicht.
Ein Vertrag kommt zwischen dem Betreiber und den Interessenten nicht zustande. Damit besteht kein vertraglicher Haftungsanspruch.
Ein gesetzlicher Haftungsanspruch besteht nur dann, wenn der Betreiber vorsätzlich, also absichtlich, falsche Angaben macht, um die Interessenten zu schädigen.
Frage 2
Sie meinen, ob die Firmen, für die A die Empfehlungen ausspricht, diesen dafür abmahnen können?
Nein, das können sie nicht. die „beteiligten" Firmen können allenfalls Unterlassung verlangen, wenn A unzutreffende Angaben macht.
Auch andere Firmen, die nicht von der Seite des A umfasst sind, können ihn nicht abmahnen.
Ansonsten handelt es sich lediglich um eine Art Datenbank, in welcher öffentlich zugängliche Informationen zusammengefasst und wiederum veröffentlich werden.
Abgemahnt werden, kann er nur von Mitbewerbern / Konkurrenten, wenn diese irgendwelche angreifbaren Fehler finden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
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