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Haftung Handwerk

5. Mai 2015 07:58 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Beauftragt wurde ein Unternehmen für Trockenbau zur Sanierung. Dabei hat diese Firma dann auch Leistungen erbracht, die nicht dem Unternehmenszweig Trockenbau zuzuordnen sind, wie Sanitärarbeiten, Fenster- und Türeneinbau etc. Praktisch alle Arbeiten die im Zuge der Sanierungsmaßnahmen anfielen. Jetzt gibt es zwei nachhaltige Bauschäden: Heizungsrohre wurden nicht fachgercht in die Wände eingebracht:
1. Kupferrohre wurden ungeschützt ohne Filz-Ummantelung und nur mit Isolieranstrich in das Mauerwerk eingebracht
2, In der ehemaligen Industriehalle wurde beim Verlegen der Heizungsrohre die Schichten einer Innenisolierung gegen Feuchtigkeit großflächig beschädigt und zerstört
Ergebnis: Feuchtigkeit der Wände. E
Eine Bauleitung war nicht beauftragt, ein konkreter Vertrag mit Hinweis oder Ausschluß von Gewährleistungen liegt nicht vor.
Das Trockenbau Unternehmen hat hier monatelang gearbeitet und Rechnungen für "Renovierungsarbeiten" nach Stunden gestellt.
Bitte um eine Einschätzung der Haftung für Leistungen die direkt zum Trockenbau gehören, aber hier insbesondere auch für Leistungen, die außerhalb dieses Spektrums liegen und übernommen wurden.

5. Mai 2015 | 08:21

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,


das Unternehmen haftet für beide Fälle.


Es ist irrelevant, ob die Leistungen zum Unternehmenszweig gehören und es ist irrelevant, was auf der Rechnung steht.

Wichtig ist nur, dass es keine Schwarzarbeit gewesen ist und das ist es nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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