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Haftplichtversicherung zahlt nicht weil nicht 'gefahren'!

22. Oktober 2008 22:12 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Susanne Walter

Guten Tag,
vor ca. 5 Monaten ist, letztlich durch mich, ein Auto beschädigt worden.
Das Auto stand neben dem Feldweg ( mit Gefälle ) auf einer dafür angelegten Parkbucht (sehr geringes Gefälle) -auf einem Berg-
Ich nahm mir das Auto der Geschädigten fuhr damit ins Tal und stellte es anschließend wieder auf seinen ursprünglichen Platz zurück. Am nächsten Tag bemerkten wir dass das Auto rückwärts gerollt ist und letztlich in einem Stacheldrahtzaun zum stehen kam, was tiefe Kratzer am ganzen Wagen hinterließ.
Die Handbremse hatte ich nach Ermessen festgezogen, da es sich aber um ein älteres Modell handelt musste man wohl sehr fest daran reißen um sie maximal festzuziehen.
Ich meldete den Vorfall sachgemäß meiner Haftpflichtversicherung, das Auto hatte ich mir nicht geliehen, auch grobe Fahrlässigkeit wirft sie mir nicht vor aber sie lehnte mit der Begründung ab, (Zitat) ich sei bei der eigentlichen Tat nicht „gefahren“. Damit meinen sie wohl das ich beim zurück rollen nicht im Auto saß.
Diese Argumentation finde ich sehr zweifelhaft daher habe ich auch noch nichts vom entstandenen Schaden bezahlt.
Habe ich Chancen das Geld von der Versicherung zu bekommen bzw. wie soll ich mit dem Tatbestand weiter verfahren?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias F.

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Nun aber zu Ihrer Frage, welche ich auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Damit eine Haftpflichtversicherung zur Zahlung verpflichtet ist, muss dem Versicherungsnehmer ein vorwerfbares Verhalten zur Last gelegt werden können. Das bedeutet mit anderen Worten, dass der Versicherungsnehmer Verschulden trägt an dem Schaden eines Dritten.

Zwar ist die Argumentation der Versicherung, sie seien nicht gefahren, nicht nachvollziehbar, da es hierauf nicht ankommt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des geschädigten Fahrzeugs trägt sowieso nie den eigenen Schaden am Fahrzeug, so dass es auf Ihre "Fahrereigenschaft" insoweit nicht ankommen kannt.

Aber auch Ihre Privathafttpflichtversicherung ist hier nicht zur Leistung verpflichtet. Dies ist schon deshalb so, weil Ihnen hier wohl nicht der Vorwurf gemacht werden kann, Sie hätten fahrlässig einen Schaden verursacht. Zwar mögen Sie unberechtigt das Fahrzeug benutzt haben, jedoch wurde hierdurch kein Schaden verursacht. Dieser entstand nach dem geschilderten Sachverhalt vielmehr dadurch, dass die Handbremse nicht mehr funktionierte. Ansonsten hätte ein Fahrzeug mit bis zum Anschlag angezogener Handbremse auf "sehr geringem Gefälle" nicht wegrollen können. Somit haben nicht Sie, sondern das Nichtfunktionieren der Bremse den Schaden verursacht.

Überdies muss eine private Haftpflichtversicherung in der Regel keine Schäden tragen, welche mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs in Zusammenhang stehen. Die geschilderte Situation stellt jedoch nach herrschender Ansicht den Gebrauch eines Fahrzeugs dar, so dass Ihre private Haftpflichtversicherung von der Leistung frei ist.

Auch Sie selbst müssen keine Leistung erbringen, da Ihnen wohl kein Verschulden zur Last gelegt werden kann.

Ich hoffe, ich konnte eine hilfreiche erste Einschätzung geben und wünsche Ihnen in dieser Sache alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen


S. Schorn
Rechtsanwältin


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