Sehr geehrter Ratsuchender,
Haftbefehl wird vom Gerichtsvollzieher (nach vorherigem Antrag des Gläubigers) erlassen, wenn der Schuldner die eidesstattliche Versicherung ohne Grund verweigert, oder zum angesetzten Termin nicht erscheint.
Die einschlägige Norm ist § 901 ZPO
.
Falls die Schulden unberechtigt sein sollte, können Sie auch die Löschung des Haftbefehls beantragen.
Ich würde Ihnen dringend raten, die eidestattliche Versicherung abzugeben, denn oft können Ihre Schulden explodieren, falls Sie es hinauszögern. Aus Ihrer Darstellung entnehme ich, dass wohl mehrere Schulden vorhanden sind. Sich ins Ausland abzusetzen, ist keine Lösung.
Am besten setzen Sie sich mit einer Schuldberatung vor Ort in Verbindung. Diese kann Sie konkret auf Ihren Fall, Ihre Vermögenslage und die konkreten Schulden beraten. In der Regel hinterlässt auch der Gerichtsvollzieher seine Nr., wenn er Sie nicht antrifft.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Hallo, ich bitte vielmals um entschuldigung wenn es so Klang als ob ich versuchen wuerde vor meinen schulden weg zulaufen doch so ist es nicht es ist so das ich mein Vater in den USA besuchen moechte weil ich ihn schon lange nicht mehr gesehen habe ich wuerde auch nach einer Woche wieder nach deutschland zurueck kommen nun habe ich aber die Angst dass ich am flughafen festgenommen werde deswegen auch die Frage ob das passieren koennte? Vielen Dank, pascal f.
Sehr geehrter Ratsuchender,
dass Sie deswegen festgenommen werden (am Flughafen) ist kaum wahrscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen