Grundstückskauf, Kündigung Pachtvertrag, neue Bundesländer
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor, im Bundesland Brandenburg ein verpachtetes Grundstück (4000 qm Grünland, Landwirtschaftsfläche) zu kaufen, das mit einigen kleinen Aufbauten (insg. ca 200 qm Stallungen, Schuppen) und Umfriedungen im Pächtereigentum bebaut ist. Der bestehende Pachtvertrag wurde 12/2009 geschlossen.
Nach dem Kauf möchte ich den Pachtvertrag kündigen, was monatlich möglich ist. Die Aufbauten und Umfriedungen würde ich nach Möglichkeit gern selbst weiter nutzen, also nicht abreißen.
Im Pachtvertrag steht: "Hat der Nutzer (Pächter) bauliche Veränderungen vorgenommen, so hat er vor der Rückgabe des Vertragsgegenstandes den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen, sofern sich der Vertragsgeber nicht mit der Beibehaltung des veränderten Zustands ausdrücklich einverstanden erklärt. Bei einem solchen Verlangen steht dem Nutzer kein Wegnahmerecht zu."
Folgende Fragen:
1. Geht der Pachtvertrag bei Kauf automatisch auf mich über oder muss er neu abgeschlossen werden?
2. Gehen die Aufbauten nach Kündigung des Pachtvertrages in mein Eigentum über? Greift das Schuldanpassungsgesetz (wenn ja, wie)?
3. Hat der Pächter nach Kündigung des Pachtvertrages Anrecht auf Entschädigung für seine Aufbauten? Oder auf Schadenersatz für deren Nicht-Mehr-Nutzbarkeit o.ä.? Hat der Pächter nach der Kündigung das Recht, seine Aufbauten abzureißen? Oder wäre er, falls er Aufbauten abreißt oder mutwillig zerstört, mir gegenüber schadenersatzpflichtig?
Vielen Dank.
-- Einsatz geändert am 04.04.2011 08:28:35
Bewertung des Fragestellers
4. April 2011 | 16:51
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Stellungnahme vom Anwalt:
Keine Nachfrage gestellt. Was soll dann so eine Bewertung?
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