Sehr geehrte Ratsuchende,
grundsätzlich kommt eine ordentliche Kündigung in dem von Ihnen geschilderten Vertragsverhältnis nicht in Betracht.
Möglich wäre jedoch eine außerordentliche Kündigung bei vorliegen eines wichtigen Grundes.
Um zu prüfen, ob Ihr Verpächter zur vorzeitigen Kündigung berechtigt ist, muß ich in jedem Fall in die Vertragsunterlagen einsehen. Bitte lassen Sie mir diese per Fax oder Email zukommen. Meine Kontaktdaten finden Sie in der Kopfzeile.
Es verbleibt selbstverständlich trotzdem bei dem von Ihnen gewählten Einsatz.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt