Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Fragen:
1. Ist zur Beurteilung des Vorkaufrechts die Urkunde erforderlich?
Nein, ist nicht erforderlich
2. Wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt und der Vorkaufsberechtigte nimmt sein Recht wahr, bleibe ich dann auf den Notarkosten sitzen?
Nein, denn der Verkaufsberechtigte tritt in Ihre Position als Käufer ein.
3. Was muss unternommen werden, um den Vorkaufsberechtigten ausfindig zu machen?
Der Notar wird die Vorurkunde einsehen und den Berechtigten informieren.
4. Welche Kosten sind dafür zu erwarten und wer hat diese zu tragen?
Für Sie dürften keine – zusätzlichen – Kosten anfallen.
Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen zu lassen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, stehe ich Ihnen dazu selbstverständlich zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt