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Grunderwerbssteuer verhindern

| 26. Mai 2025 10:40 |
Preis: 70,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Auf Grund eines Überlassungsvertrags unserer Immobilie, mit verankerten lebenslagem unentgeltlichen Wohnrecht der Überlasser, wurde beim Finanzamt eine Berechnung der Grunderwerbssteuer ausgelöst.
Wir überlegten zuerst den Vertrag aufzulösen und einen neuen Überlassungsvertrag aufzusetzen, so das von der Festsetzung der Grunderwerbssteuer abgesehen wird.
Jetzt bekamen wir den Rat mittels Addendum bzw. Annex die Vertragsklausel bezüglich des unentgeltlichen Wohnrechts zu löschen.
Können wir die drohende Grunderwerbssteuer damit ebenfalls verhindern, da dies wesentlich kostengünstiger wäre ?
Das Finanzamt teilte uns mit, daß es Steuerberater nicht tätig ist.
Mit freundlichen Grüßen
aus Mittelfranken

26. Mai 2025 | 12:13

Antwort

von


(296)
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37083 Goettingen
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Antwort zur Frage der Grunderwerbssteuer
Überlassungsvertrag und Grunderwerbssteuer: Grundsätzlich unterliegt der Erwerb eines Grundstücks der Grunderwerbssteuer gemäß § 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Wenn ein Überlassungsvertrag ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht enthält, kann dies die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer beeinflussen, da der Wert des Wohnrechts in die Berechnung einfließt.

Löschung des Wohnrechts durch Addendum: Die Idee, die Klausel des unentgeltlichen Wohnrechts durch ein Addendum oder Annex zu löschen, könnte theoretisch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ändern. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass das Finanzamt die ursprüngliche Transaktion bereits registriert hat und Änderungen im Vertrag ziemlich sicher nicht rückwirkend anerkennt.

Steuerliche Anerkennung: Das Finanzamt könnte die Löschung des Wohnrechts als eine nachträgliche Änderung betrachten, die nicht die ursprüngliche steuerliche Bewertung beeinflusst. Es ist entscheidend, dass solche Änderungen nicht allein aus steuerlichen Gründen vorgenommen werden, sondern sachlich begründet sind, um steuerlich anerkannt zu werden.

Empfehlung: Es wäre ratsam, die genaue Vorgehensweise mit einem Steuerberater zu besprechen, um sicherzustellen, dass die Änderung des Vertrags steuerlich anerkannt wird und die Grunderwerbssteuer tatsächlich vermieden werden kann. Da das Finanzamt selbst keine Steuerberatung leistet, ist die Konsultation eines Steuerberaters sinnvoll, um die steuerlichen Auswirkungen korrekt zu beurteilen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Bewertung des Fragestellers 28. Mai 2025 | 20:07

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