Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Der Erwerb von Grundstücken und Immobilien unterliegt in Deutschland keinen ausländerrechtlichen Beschränkungen. Somit kann jeder Ausländer hier Immobilien erwerben.
Ob ein Ausländer schließlich in seinem Eigenheim auch leben kann, ist davon abhängig, ob er eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik erhält.
Da Ihren Angaben zufolge eine Niederlassungserlaubnis vorliegt, dürfte dem Immobilienkauf aus ausländerrechtlicher Sicht nichts im Wege stehen.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
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