Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es besteht die Möglichkeit, bei der, die Einreisesperre erteilten Behörde einen Antrag auf die Aufhebung des Einreiseverbots zu stellen. Die Behörde wäre hierbei die Italienische Botschaft in Albanien.
Leider schätze ich die Chancen für den Erfolg eines solchen Antrags als verschwindend gering ein.
Zum einen kann Ihr Verlobter nicht aus humanitären Gründen nach Deutschland einreisen, zum anderen ist kein anderer Härtefall ersichtlich weshalb die Sperre aufgehoben werden sollte. Sie sind weder verheiratet, noch ist ein anderer besonderer Gund für die Aufhebung ersichtlich. Bei der Abwägung der Aufhebung sind die persönlichen Belange Ihres Verlobten in den Blick zu nehmen, insbesondere die Stärke der familiären Bindungen Ihres Verlobten an die in Deutschland bzw. Schengener Raum lebende Angehörige und ein etwaiges aufeinander Angewiesensein. Leider kann ich hier solche nicht erkennen, da Sie noch keine Angehörige sind. Da ich die familiäre Bindung Ihres Verlobten zu seinem Bruder nicht kenne, kann ich diese vorliegend nicht beurteilen.
Ferner wird vom Gesetzgeber bestimmt, dass die Dauer des ersten Einreiseverbots ein Jahr nicht übersteigen soll. Der neunmonatige Einreiseverbot hält sich somit in Grenzen.
Eine Möglichkeit besteht, wenn innerhalb des Einreiseverbots eine Betretungserlaubnis beantragt wird. Allerdings ist diese nur in sehr engen Grenzen möglich, wie die Wahrnehmung eines Gerichtstermins in Deutschland, Besuch eines in Deutschland lebenden Kindes oder Tod eines Angehörigen.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen kein positiveres Ergebnis mitteilen konnte.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen