Einfamilienhaus mit angebautem Technikraum
Bei dem Bestandsgebäude handelt es sich um ein Hauptgebäude mit angebautem Technikraum, welcher als Grenzbebauung zum Nachbargrundstück besteht. Der Technikraum ist sowohl über das eigene Grundstück von Außen über einen separaten Zugang zu betreten, als auch über eine direkten Durchgang vom Hauptgebäude aus. Es ist laut Landesbauordnung Baden-Württembergs geregelt, dass grenznahe Nebenräume keinen direkten Zugang zum Hauptgebäude aufweisen dürfen, kurzum, der Durchgang zwischen Hauptgebäude und Nebengebäude muss verschlossen werden.
Nun stellt sich die Frage: Wann ist ein Zugang kein Zugang mehr? Oder anders formuliert: Kann das Bauamt hier einen Verschluss als festes Mauerwerk fordern oder reicht es aus, einfach die Tür des Durchgangs mit dem Türrahmen zu verschrauben und den Türgriff abzumontieren? Es geht ja schließlich darum, dass ein direkter Zugang zwischen Hauptgebäude und Nebengebäude nicht mehr möglich ist.
es muss eine dauerhafte, nicht leicht entfernbare Sperre sein.
Ihre Idee der Verschraubung ist nicht neu, aber leider auch nicht erfolgreich, da solche Verschraubungen dann schnell (meistens nach Kontrollbesichtigung) wieder entfernt werden könnten, der Zugang als wieder nutzbar wäre.
Das bedeutet, es muss zumindest mit Gipskarton eine dauerhafte Schließung erfolgen. Zudem müssen ev. bestehende Brandschutzbestimmungen beachtet werden, auch hinsichtlich der Materials der Sperre.
Sollten Sie schon einen entsprechenden Bescheid haben, laden Sie den bitte hoch, damit ggfs. noch Einwände dagegen genannt werden könnten.