Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Nein, das ist in der Tat nicht in Ordnung, da Sie längst volljährig sind und Sie daher nicht mehr von Ihrer Mutter vertreten werden.
Ihre Mutter kann darauf verweisen und die Unterlassung eines solchen Vorgehens fordern.
Ihre Mutter haftet auch nicht für Sie und ist nicht gehalten, Ihnen ein Darlehen zu geben.
Ich würde an Ihrer Stelle auch mit der Ratenzahlung fortfahren, sofern Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit das nicht anders zulässt.
Denn eine Vollstreckung gegen Sie - ein Urteil als Vollstreckungstitel vorausgesetzt - würde wahrscheinlich für die Gegenseite auch nicht anderes einbringen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Danke für Ihre Antwort.
Jetzt hat aber dieser Handwerker bereits meine Mutter über alles soweit in Kentniss gesetzt, dinge wie die EV welche ich vor Jahren abgegeben habe und der offene Rechnung etc.
Das hat die Beziehung zwischen meiner Mutter und mir nicht wirklich gut getan und ich wollte nicht das sie davon weiß.
Kann ich nachträglich Rechtlich irgendwie etwas dagegen machen und den Handwerker belangen? Strafanzeige oder zu einem Anwalt, würde das Sinn machen oder sollte ich mir die Kosten und den weg sparen?
Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Da etwas zu unternehmen, macht so gut wie keinen Sinn, denn es ist rechtlich gesehen das allgemeine Lebensrisiko, wenn man (auf Seiten Ihrer Mutter) von jemanden zu unrecht in Anspruch genommen wird.
Nur wenn über einen langen Zeitraum völlig unberechtigte Forderungen dauerhaft Ihrer Mutter zugehen, dann kann man Unterlassung auch gerichtlich einfordern, was aber in den seltensten Fällen gegeben ist.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt