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Gläubiger leitet alles an Mutter weiter...

| 26. November 2011 20:12 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


10:36

Hallo,

ich habe ein kleines Problem, ich habe bei einem Handwerker schulden und versuche mit diesem eine Ratenzahlung zu vereinbaren, da ich wegen einer Fristlosen Kündigung nicht mehr in der Lage war die Rechnung gleich zu belgeichen.

Einer Ratenzahlung stimmt dieser nicht zu, was an sich auch so ok ist, da ich trotzdem versuchen werde das irgendwie abzuzahlen. Aber seit gut einem Monat fängt dieser Handwerker an meiner Mutter Kopien und Briefe, sowie sie und ihre Schwiegereltern anzurufen (meine Mutter ist seit zwei Jahren wieder verheiratet) und ihr alles über die offene Forderung zu berichten und ihr auch über eine von mir vor Jahren mal abgegebene EV in kentniss zu setzen.

Das alles stört mich sehr, da ich der Meinung bin meine Finanzen sind Privat und gehen keinem etwas an, ich bin 25 und lebe seit ich 18 bin alleine, meine Mutter wohnt seit Jahren 500 km entfernt von mir und ist durch eine psychische krankheit Arbeitsunfähig und diese Briefe und Anrufe (auch das ihre Schwiegereltern angerufen wurden) nehmt sie sehr mit.

Meine Frage lautet, ist es rechtens das dieser Handwerker meine Mutter alle Unterlagen (unaufgefordert) schickt, sie über etwas in kenntnis setzt was meine angelegenheit ist und sie indirekt auch dazu drängen will für mich die offene rechnung zu zahlen (einmal sogar mit den Worten "Herr X soll sich doch bitte das Geld bei seiner Mutter leihen und mit ihr eine Ratenzahlung ausmachen"??

Danke

26. November 2011 | 21:17

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Nein, das ist in der Tat nicht in Ordnung, da Sie längst volljährig sind und Sie daher nicht mehr von Ihrer Mutter vertreten werden.

Ihre Mutter kann darauf verweisen und die Unterlassung eines solchen Vorgehens fordern.

Ihre Mutter haftet auch nicht für Sie und ist nicht gehalten, Ihnen ein Darlehen zu geben.

Ich würde an Ihrer Stelle auch mit der Ratenzahlung fortfahren, sofern Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit das nicht anders zulässt.
Denn eine Vollstreckung gegen Sie - ein Urteil als Vollstreckungstitel vorausgesetzt - würde wahrscheinlich für die Gegenseite auch nicht anderes einbringen.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 28. November 2011 | 10:26

Danke für Ihre Antwort.

Jetzt hat aber dieser Handwerker bereits meine Mutter über alles soweit in Kentniss gesetzt, dinge wie die EV welche ich vor Jahren abgegeben habe und der offene Rechnung etc.

Das hat die Beziehung zwischen meiner Mutter und mir nicht wirklich gut getan und ich wollte nicht das sie davon weiß.

Kann ich nachträglich Rechtlich irgendwie etwas dagegen machen und den Handwerker belangen? Strafanzeige oder zu einem Anwalt, würde das Sinn machen oder sollte ich mir die Kosten und den weg sparen?

Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. November 2011 | 10:36

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:

Da etwas zu unternehmen, macht so gut wie keinen Sinn, denn es ist rechtlich gesehen das allgemeine Lebensrisiko, wenn man (auf Seiten Ihrer Mutter) von jemanden zu unrecht in Anspruch genommen wird.

Nur wenn über einen langen Zeitraum völlig unberechtigte Forderungen dauerhaft Ihrer Mutter zugehen, dann kann man Unterlassung auch gerichtlich einfordern, was aber in den seltensten Fällen gegeben ist.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 28. November 2011 | 10:21

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