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Gewerbliches Mietrecht -> Mietanpassung

17. April 2015 18:24 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Verpflichten sich die Mietvertragsparteien im Vertrag lediglich, in bestimmten Abständen über eine Mieterhöhung zu verhandeln, kann der Vermieter den Erhöhungsbetrag nicht einseitig festlegen. Etwas anderes wäre nur denkbar, wenn eine konkrete Erhöhung z.B. durch Anpassung an Indizes vereinbart ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,

In unseren Mietvertrag gibt es eine Klausel, welche eine Mietpreisanpassung aller 2,5 Jahre vorsieht und entsprechend vorher verhandelt werden soll.

Nun hat unser Vermieter die Miete um 30 % erhöht.
Gibt es entsprechend auch im gewerblichen Bereich Höchstgrenzen, welche nicht überschritten werden dürfen oder ist die Miete beliebig erhöhbar ?

Mietpreisanpassung verstehe ich als Anpassung an etwas, wie beispielsweise einen Mietpreisindex oder Inflationsfaktor.

Sind 30% Sittenwidrig bzw. Wucher ?

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.




Einsatz editiert am 17.04.2015 18:32:43

17. April 2015 | 19:02

Antwort

von


(654)
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

bei der Klausel scheint es sich eher um eine Absichtserklärung zu handeln, die eine Verhandlung über eine Mietanpassung vorsieht, aber dem Vermieter kein einseitiges Recht zur Mieterhöhung gibt. Ein Erhöhungsbetrag von 30 % scheint dort nicht genannt zu sein.

Sie sind dann also lediglich verpflichtet, über eine Mietanpassung zu verhandeln, mehr aber auch nicht. Im Fall des Scheiterns der Verhandlungen wäre es dann möglich, dass der Vermieter den Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigt, da es im gewerblichen Mietrecht keinen Kündigungsschutz vergleichbar wie im Wohnraummietrecht gibt.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

ANTWORT VON

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