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Gewerbliche Mieterhöhung nach Index

27. Mai 2008 12:47 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

die letzte gewerbliche Mieterhöhung auf Euro 1.069,11 wurde am 01.05.2001 durchgeführt. Lt. Vermieter lag der Verbraucherindex damals bei 95,2 Punkten. Da der Index um 5 Punkte gestiegen ist (105,8 Punkte - Stand April 2008 lt. Vermieter) wird die Miete ab 01.06.2008 erhöht, neu berechnet. Der Vermieter berechnet die neue Miete folgendermaßen:

1.069,11 Euro x 105,8 : 95,2 = 1.188,15 Euro

Ist diese Rechnung richtig?

Vielen Dank vorab für die Info.

Mfg



27. Mai 2008 | 14:04

Antwort

von


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22848 Norderstedt
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
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Sehr geehrte Ratsuchende!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte.

Die Erhöhung der Indexmiete gem. § 557b BGB wird nach folgender Formel berechnet:


(Neuer Indexstand : Alter Indexstand x100) - 100= prozentuale Indexsteigerung

Heraus kommt eine Erhöhung um ca. 11, 13 %.

Insofern ist das Ergenis der von Ihnen genannten Rechnung richtig.


Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.

Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen.

Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite.

Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.

Mit freundlichem Gruß,

Rechtsanwältin Wibke Schöpper.

E-Mail: kanzlei-schoepper@alice-dsl.net


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

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