Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie schreiben, dass der Mieter durch seine Anwältin dem Mieterhöhungsverlangen aus "formellen Gründen" widerspricht bzw. nicht zustimmt.
Damit ist wohl gemeint, dass Ihr Schreiben an den Mieter nicht den formellen Voraussetzungen der §§ 558 ff BGB entspricht.
Es geht also nicht um inhaltliche Angaben und die Begründung zur Mieterhöhung, sondern wohl um Fristen usw.
Gern schaue ich mir Ihr Schreiben an, wenn Sie es mir hochladen oder per E-Mail senden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: http://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin