Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Gewerbesteuer für vermögensverwaltende OHG bei aktivem Aktienhandel

22. Januar 2022 12:31 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

wir möchten eine OHG gründen und in dieser ausschließlich mit Aktien handeln. Allerdings möchten wir gerne aktiv handeln, also mehrere Orders pro Tag aufgeben. Nun meine Frage: Ist die OHG dann immer noch vermögensverwaltend tätig und dementsprechend von der Gewerbesteuer befreit?

22. Januar 2022 | 13:39

Antwort

von


(1460)
Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
Tel: 017663831347
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Solange die Personengesellschaft nur eigenes Kapitalvermögen oder eigenes unbewegliches Vermögen verwaltet, bleibt dies von der Gewerbesteuer befreit.

Wenn also mit eigenen Mitteln Aktien gekauft wird, dann ist dies immer noch die Verwaltung eigenes Vermögen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(1460)

Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
Tel: 017663831347
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Internet und Computerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER