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Gewerbemietvertrag kündigen

10. September 2013 14:03 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
in einem Gewerbemietvertrag steht: Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2013
Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann folgendermaßen gekündigt werden:
mit einer Frist von_________________________Monaten zum Ende eines
Kalendervierteljahres

Nun bin ich ratlos wann kommt man aus dem Mietvertrag raus.
Ich bedanke mich schonmal für antworten.

10. September 2013 | 15:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:

Liegt ein unbefristetes Mietverhältnis vor, ist die Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres, d. h. mit einer Frist von etwa 6 Monaten, zulässig. Das ergibt sich aus § 580a Abs. 2 BGB .

D. h., derzeit könnten Sie das Mietverhältnis zum 31.03.2014 kündigen.

Etwas anderes kann natürlich dann gelten, wenn sich aus dem Gewerbemietvertrag eine andere Kündigungsfrist ergibt, als aufgrund der von Ihnen zitierten Klausel.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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