Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Nein, eine Kündigung nach § 580 a BGB
ist nicht möglich. Dies ist nur bei Mietverhältnissen möglich die auf unbestimmte Zeit geschlossen sind. Vorliegend wurde ein Enddatum bestimmt.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Familienrecht
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel. für Rechtsberatung: 0 90 01277 59 1 (2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
Tel.: 0351 2699394
Fax: 0351 2699395
E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de
www.vorsorgevefuegungen.info
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Diese Antwort ist vom 22.11.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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22.11.2009
|
19:52
Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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01277 Dresden
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Web: http://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
Rückfrage vom Fragesteller
22.11.2009 | 20:08
Vielen Dank für ihre Antwort.
Aufgrund einer anderen Rechtsauffassung hatte ich eine Kündigung "zum nächstmöglichen gesetzlichen Termin" ausgeprochen. Ist diese nun wirksam und nimmt mir damit die Möglichkeit, nun evtl. doch auf eine Verlängerung auf weitere 5 Jahre zu optieren?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
22.11.2009 | 20:18
Sehr geehrter Fragesteller,
dies ist keine Nachfrage sondern eine weitergehende Frage und kann nach den AGB´s von frageinenanwalt.de und bei dem Mindesteinsatz nicht beantwortet werden. Sie können die Frage neu einstellen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin