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Gewerbe// Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung + muss Erhöhung gezahlt werden?

16. November 2022 10:57 |
Preis: 35,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrter Experte, sehr geehrte Expertin,

meine Freunde und Ich haben bisher mit unserem gemeinnützigen Verein einen Raum für 400€ monatlich gemietet. Jetzt (Email kam am 29.10.2022) möchte der Vermieter unsere Miete auf 660€ erhöhen und wir wollen den Mietvertrag jetzt so schnell wie möglich kündigen. Unser Mietvertrag ist ein Gewerbemietvertrag, unbefristet und kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Der Mieterhöhung haben wir bereits widersprochen.
Jetzt meine Fragen:

1.) Gibt es eine Art Sonderkündigungsrecht im Falle einer Mieterhöhung , so wie im Privatmietrecht- und wenn ja mit welcher Frist? Als Privatmieter kann man ja dann innerhalb von zwei Monaten kündigen.

2.) Wenn es dieses Sonderkündigungsrecht nicht gibt, müssen wir die Mieterhöhung für die rechtlichen 6 Monate zahlen?

Wir sind ein kleiner Verein der Beatworkshops für Jugendliche organisiert und bedanken uns schon im Voraus für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Eric

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich muss erst einmal geprüft werden, ob die Mieterhöhung überhaupt zulässig ist - d.h. ob Ihr Vertrag überhaupt über eine Klausel verfügt, die die Mieterhöhung regelt.
Auch müsste geprüft werden, aus welchem Grund dies erfolgt (z.B. Modernisierung). Liegt z.B. eine Modernisierung vor, so wären Sie zu informieren.

So ohne weiteres kann ein Sonderkündigungsrecht nicht hergeleitet werden, ggf erfolgt die Anpassung der Geschäftsgrundage, §313 BGB.
Da das eben schwerer möglich ist, ist vor allem ersteinmal wie beschrieben die Mieterhöhung zu prüfen.

Gehen Sie hier kurzfristig zu einem Rechtsanwalt und lassen das prüfen.
Ich h
offe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 16. November 2022 | 12:23

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

leider haben wir nicht genug Geld um einen Anwalt einzuschalten und die Mieterhöhungen zu prüfen, deshalb war dies auch gar nicht Teil meiner Frage.

Könnten Sie mir noch den zweiten Teil meiner oben gestellten Frage beantworten?
Müssen wir die Mieterhöhungen für die restlichen 6 Monate zahlen ,obwohl wir der Erhöhung widersprochen haben (angenommen die Erhöhung ist rechtens...) ?

Beste Grüße

Eric

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. November 2022 | 13:22

Wenn Sie die Miete nicht vollständig bezahlen, kann der Vermieter einen Mahnbescheid/Klage gegen Sie erheben. Wenn die Erhöhung rechtmäßig war, gewinnen Sie das Verfahren - wenn nicht, wird es durch Anwalts- und Gerichtskosten noch höher. Wenn Sie keine Geld für einen Anwalt haben, erfragen Sie beim Amtsgericht, ob Sie Beratungshilfe erhalten, dann zahlt der Staat den Anwalt.

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