Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich muss erst einmal geprüft werden, ob die Mieterhöhung überhaupt zulässig ist - d.h. ob Ihr Vertrag überhaupt über eine Klausel verfügt, die die Mieterhöhung regelt.
Auch müsste geprüft werden, aus welchem Grund dies erfolgt (z.B. Modernisierung). Liegt z.B. eine Modernisierung vor, so wären Sie zu informieren.
So ohne weiteres kann ein Sonderkündigungsrecht nicht hergeleitet werden, ggf erfolgt die Anpassung der Geschäftsgrundage, §313 BGB.
Da das eben schwerer möglich ist, ist vor allem ersteinmal wie beschrieben die Mieterhöhung zu prüfen.
Gehen Sie hier kurzfristig zu einem Rechtsanwalt und lassen das prüfen.
Ich h
offe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
leider haben wir nicht genug Geld um einen Anwalt einzuschalten und die Mieterhöhungen zu prüfen, deshalb war dies auch gar nicht Teil meiner Frage.
Könnten Sie mir noch den zweiten Teil meiner oben gestellten Frage beantworten?
Müssen wir die Mieterhöhungen für die restlichen 6 Monate zahlen ,obwohl wir der Erhöhung widersprochen haben (angenommen die Erhöhung ist rechtens...) ?
Beste Grüße
Eric
Wenn Sie die Miete nicht vollständig bezahlen, kann der Vermieter einen Mahnbescheid/Klage gegen Sie erheben. Wenn die Erhöhung rechtmäßig war, gewinnen Sie das Verfahren - wenn nicht, wird es durch Anwalts- und Gerichtskosten noch höher. Wenn Sie keine Geld für einen Anwalt haben, erfragen Sie beim Amtsgericht, ob Sie Beratungshilfe erhalten, dann zahlt der Staat den Anwalt.