Sehr geehrter Fragesteller,
1.
Bin ich selbst dazu verpflichtet zu beweisen, dass der Receiver nicht mit dem Apple TV funktioniert?
Ja, in einem gerichtlichen Verfahren wären Sie im Streitfalle dafür beweispflichtig, dass ein Mangel es Gerätes >zum Zeitpunkt der Übergabe< an Sie bestand.
2.
Hat der Hersteller/Händler für die Funktionsweise mit einem so weit verbreiteten Gerät wie dem Apple TV zu garantieren?
Die Frage ist eigentlich nicht, ob er das zu tun hat, sondern allein, ob er es tat. Dies können Sie nur den Verkaufsunterlagen, der Bedienungsanleitung und ggf. auch weiteren Werbeanpreisungen entnehmen. Ist dort nichts derartiges geregelt, könnte sich die Mangelhaftigkeit noch daraus ergeben, dass womöglich technische Standards einfach an den verwendeten Schnittstellen nicht richtig implementiert sind - zum Beispiel die geräteinterne, softwareseitige Implementierung des HDMI-Standards zur Verbindung verschiedener Geräte.
Hier wäre es technisch denkbar, dass der Receiver eine fehlerhafte Implementierung des Standards enthält und dann tatsächlich auch mangelhaft wäre. Andererseits wäre auch denkbar, dass das Apple-TV-Gerät über die digitale Verbindung der Geräte Signale sendet, die nicht protokollkonform sind und den Receiver mit Signalen flutet, mit denen dieser nicht zu rechnen braucht und daher "zu Recht" abstürzt / abstürzen darf.
Als letzte Variante wäre auch nicht ausgeschlossen, dass der HDMI-Standard eine technische Lücke aufweist, sodass in dem Zusammenspiel Szenarien auftreten, die von den Protokollentwicklern so bislang nicht bedacht wurden. Das würde bedeutetn, dass beide Geräte mangelfrei wären und lediglich das zugrundeliegende softwareseitige Protokoll zur Verbindung der Geräte Mängel aufweist - für die weder Apple noch der Receiver-Hersteller zur Verantwortung gezogen werden können dürften.
Wie es in Ihrem Falle konkret ist, kann nur ein technischer Sachverständiger beurteilen. Ich gehe davon aus, dass die gerichtsfeste Analyse der Ursachen mehrere tausend Euro kosten dürfte.
3.
Habe ich ein Recht auf einen Austausch, Rückerstattung? Oder muss ich mich damit abfinden, dass die Geräte nicht harmonieren?
Ein Recht auf Austausch und nach Fristsetzung auch zum Rücktritt (mit der Folge eines Rückerstattungsanspruchs) haben Sie dann, wenn gutachterlich sich bestätigen würde, dass der Receiver mangelhaft ist. Sollte dies der Fall sein, müsste der Händler selbstverständlich auch den vollen Kaufpreis bei einer Rückabwicklung erstatten.
4.
Wie soll ich am Besten vorgehen?
Dies dürfte entscheidend davon abhängen, ob Sie rechtsschutzversichert sind oder nicht. Die Gutachterkosten trägt am Ende der, der verliert. Natürlich können Sie auch um Ihres Rechtes willen ggf. auf Nachbesserung oder Rückabwicklung klagen und dabei diese horrenden Kosten als womöglich Unterliegender in Kauf nehmen.
Ob dies für Sie sachgerecht und wirtschaftlich ist, entscheiden allein Sie.
5.
Die nächsten Schritte wären, ggf. anwaltlich den Händler anzugehen und dort Druck zu machen und verbal überzeugend zu unterstellen, dass es sich nur um einen Gerätemangel handeln kann. Auch der Händler wird natürlich genau überlegen, ob er einen teuren Prozess riskieren will, den er mit geringfügigem Nachgeben (188 EUR) abwenden könnte.
Gern können Sie sich an mich wenden, wenn Sie gegen den Händler durch einen Anwalt vorgehen möchten.
Sie erreichen mich per E-Mail unter email@tobias-mai.de
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Für eine 5-Sterne-Bewertung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Mai, RA
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