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Gewährleistung Pelletkessel

10. Januar 2018 23:58 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Mein Pelletkessel wurde von einem Fachbetrieb eingebaut und am 23.11.2015 in Betrieb genommen. Am 30.11.2017 war der Zünder defekt und wurde ausgetauscht. Die Firma berechnet mir für den Austausch des Zünders 1,75 h á EUR 50,00 Arbeitszeit zzgl. Mehrwertsteuer (der Zünder selbst war aus "Kulanz" kostenlos). Darf mir die Heizungsfirma diese Arbeitszeit berechnen oder gilt hier die gesetzliche Gewährleistung (auch für feuerberührte Bauteile) ?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

bitte teilen Sie mit, ob der Heizungsmonteur mit Ihnen die Geltung der VOB/B vereinbart hatte und/oder welchen Wortlaut der Vertrag (inklusive Allgemeiner Geschäftsbedingungen [AGB]) hatte! Sie können mir den Vertrag und die AGB auch gern per e-mail an anwalt@ra-vasel.de übermitteln.

Ich werde Ihre Frage sodann beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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