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Gewährleistung-Händler

3. Februar 2005 22:00 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin freier Händler und habe einen Ford Escord EZ 2/96, 66 KW, im September 2004 verkauft.

Das Auto hatte zum Verkaufszeitpunkt eine Laufleistung von 43.000 km und war aus 1. Hand.
Mit dem Auto führ der Käufer 14000 km in 4 Monaten. Jetziger Kilometerstand 57000 .

Nach 4 Monaten, am 30.12.04, rief mich der Käufer an und teilte mit, dass das Getriebegehäuse zerbrochen ist. Er wollte auf einem Parkplatz rückwärts einparken, fuhr vor,
setzte zurück, es krachte im Getriebe und das Gehäuse brach auseinander.
Der Käufer verlangt aufgrund der Gewährleistung eine kostenlose Instandsetzungmit der ich nicht einverstanden bin.

Ich habe mit mehreren Kfz-Meister von Ford gesprochen und mit 2 Sachverständigengutachter, diese sagten, dass solch Schaden noch nicht vorgekommen ist. Es ist fasst ausgeschlossen, dass bei der Übergabe ein Bruch vorlag, der nach 14 000 km zum Ausbruch gekommen ist.

Ich gehe davon aus, dass im Vorfeld Schaltfehler erfolgt sind, die der Käufer verneint.

Meine Frage:

Wer muss für den Schaden aufkommen?

3. Februar 2005 | 22:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

diese Frage habe ich Ihnen bereits unter dem Betreff "Händlergewährleistung" beantwortet, so daß Ihre inhaltsgleiche zweite Anfrage sicherlich auf einem Versehen beruht.

Damit Ihnen die Kosten für die Beantwortung (€ 15) nicht erneut berechnet werden, setzen Sie sich bitte mit der qnc GmbH in Verbindung.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

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