Sehr geehrter Ratsuchender,
diese Frage habe ich Ihnen bereits unter dem Betreff "Händlergewährleistung" beantwortet, so daß Ihre inhaltsgleiche zweite Anfrage sicherlich auf einem Versehen beruht.
Damit Ihnen die Kosten für die Beantwortung (€ 15) nicht erneut berechnet werden, setzen Sie sich bitte mit der qnc GmbH in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht