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Gesucht: RA-Kanzlei für USA-Klage wegen Nichtlieferung***Bitte nur, falls Klagemandat

12. September 2008 09:34 |
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Internationales Recht


Sehr geehrter RA,

BITTE NUR ANTWORT, falls in USA im District Lancaster 17601 Pennsylvania Klage ausführbar & dort Verjährungsfrist 4 Jahre (oder höher)

Sachverhalt-Skizze:
1) Der gewerbliche Verkäufer xx hat schuldhaft den Untergang einer Sendung zu 1500 Euro zu vertreten.(Sachverhalt komplexer)
Er nimmt keine Stellung, ob er die Ware ggfs. zurückerhielt, welche der Zoll zurückwies.
Er weigert definitif Zahlung, Klage ist unbedingt geboten.
2) Der Kauf war November 2004, vermutlich tritt Verjährung Schadenersatz nach 5 Jahren US-Recht ein.
3)Er war versicherungspflichtig, hat jedoch die Meldefrist des Verlustes verpasst. So daß er mir (da mir der Versicherungsersatz zustand, indirekten Schaden zufügte).

Mit freundlichen Grüßen

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