Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Leider handelt es sich dabei durchaus um einen Verstoß des Markenrechts, weil Sie die Marke für Ihre eigenen gewerblichen Zwecke nutzen und zu eigen machen.
Mit der Kunstfreiheit könnte man argumentieren, aber es wäre schwierig. Sie müßten begründen, warum die Kunstfreiheit Vorrang vor dem Eigentumsrecht des Markeninhabers haben sollte.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Ausführung. Wir ändern gerade die Produkttitel Ihrer Vorgaben ab und es ergaben sich detaillierte Fragen:
Wie weit müsste man den Wortlaut einer Wortmarke verändern um diese nicht zu verletzen? Gibt es bei Wortmarken den Punkt der Verwechslungsgefahr ähnlich wie bei Bildmarken?
Beispiel 1: „Rick & Morty" ist die Eingetragene Marke - Die Worte werden getrennt im Produkttitel verwendet:
Wäre es möglich z.B „T-shirt Rick Space Nebula Plumbus Morty M Schwarz" als Produkttitel zu verwenden?
Beispiel 2: „Stranger Things" ist die eingetragene Marke - Es werden gängige englische Begriffe verwendet:
Wäre es möglich durch „T-Shirt Strange Things Schwarz M" zu verwenden? „Strange Things" könnte ja auch ein ganz normaler Englischer Ausdruck sein.
Beispiel 3: "Harry Potter" ist eine eingetragene Marke - Es wird nur ein Teil genutzt:
Wäre es möglich durch „T-Shirt Potter Schwarz M" zu verwenden? „Potter" ist ja auch ein ganz normaler Englischer Nachname.
Ich danke Ihnen und wünsche ein schönes Wochenende,
Sehr geehrter Ratsuchender,
in der Tat gibt es bei Wortmarken den Punkt der Verwechslungsgefahr. Sobald diese Verwechslungsgefahr gegeben ist, gilt die Wortmarke als verletzt.
Bei Ihren Beispielen wäre die Verwechslungsgefahr nicht gegeben, allerdings kommt es da auch sehr auf die graphische Gestaltung und den Kontext an, also wie die T-Shirts gestaltet sind und was auf ihnen wie zu sehen ist. Wenn bei Beispiel 3 z.B. ein Zauberer oder eine Eule zu sehen wäre, wird es sehr eng für Sie.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt