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Geschenk nach Trennung zurückfordern - sie droht mit Unterlassungsklage

3. Februar 2022 15:21 |
Preis: 60,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe meiner Ex einen Gutschein für ein Wellnesshotel geschenkt. Dieser Gutschein umfasst 2 Personen. Die Intention dahinter war, dass wir das zusammen machen.
Nun trennte sie sich urplötzlich von mir und hat diesen Gutschein für 2 Personen.
Ich würde gerne wenigstens meine Hälfte wieder zurück haben. Ist das möglich? Mir wird stalking etc. von ihr vorgeworfen, obwohl ich nur einmal - noch nicht einmal ich selbst, sondern ein Freund von mir, da ich sowieso überall blockiert bin, sie anrief und hier vermitteln wollte.

Ich habe nun Angst nochmals nach ein paar Wochen nachzufragen, da ich nicht eine Anzeige wegen Nachstellung bekommen möchte. Ich rief wie beschrieben nur einmal an und schrieb 2 Instagram Nachrichten. Dann erfolgte diese Androhung.

Ist es rechtlich möglich hier den Gutschein wieder zu bekommen und hätte ich wirklich eine Anzeige wegen Nachstellung zu befürchten, wenn ich nach 1-2 Wochen nochmal versuche nachzufragen?

Mit freundlichen Grüßen

3. Februar 2022 | 16:10

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

es ist nicht möglich den Kontakt im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit zu untersagen. Solange man sich nur und auch nur über den Gutschein schreibt, ist es sicher kein Stalking.

Sicher ist es denkbar, den Gutschein in der Hinsicht zurückzufordern, dass man ihn Zug um Zug gegen einen Gutschein für eine Person umtauscht. Dies kann man über die §§ 812 ff. BGB erreichen. Dies kann man unter Fristsetzung per Einwurfeinschreiben tun. Man muss dann aber auch einen Ersatzgutschein haben. Oder man bietet als Lösung den Geldwert an.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


ANTWORT VON

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