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Geschäftsaufgabe / Vertragserfüllung

4. März 2015 15:56 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe per 31.03.14 meinen Betrieb aufgegeben und zum 01.04. hat
meine Frau das Gewerbe auf denselben Firmenname angemeldet , trat
also in Rechte , Pflichten und bestehende Veträge ein .
Ein von mir geschlossener Vertrag , der im August 2014 ( Leistungsdatum )
aber erst abgewickelt wurde , und bei dem meine Nachfolgerin die Rechnung
nicht zahlte , wird nunmehr mir mit den finanziellen Folgen angelastet .
Stehe ich hier in der finanziellen Verpflichtung ?

4. März 2015 | 16:16

Antwort

von


(2333)
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50226 Frechen-Königsdorf
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Wie Sie mitteilen, haben Sie mit einem Dritten einen Vertrag abgeschlossen. Aus diesem Vertrag ergeben sich wechelseitige Rechte und Pflichten.

Eine Pflicht ist die Bezahlung der Leistung, die der Vertragspartner erbracht hat. D. h. bezüglich der Bezahlung sind Sie Schuldner aufgrund dieses Vertrags und müssen demnach die Rechnung begleichen.


2.

Daß das Gewerbe auf Ihre Ehefrau umgemeldet worden ist, führt nicht dazu, daß Sie damit aus Ihren vertraglichen Pflichten entlassen sind.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
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