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Gesamtschuldner wegen Ehe trotz Trennung?

30. Juni 2013 09:36 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich wurde von meinem Schwiegervater zur Zahlung von 2.000,00 € verklagt. Meine Schwiegermutter wurde als Zeugin benannt. Diese teilen mit, dass ich mit meinem Mann - von dem ich getrennt lebe- im Jahr 2011 von diesen ein Darlehen in Höhe von 4500.00 € erhalten hätte.
Sie verklagen nur mich.
Ich habe mich gegen die Klage verteidigt, da nicht ich sondern mein Mann das Darlehen erhalten hat.
Ich bin in Ausbildung und habe kein Geld. Ich erklärte auch damals, als mein Mann das Darlehen von seinen Eltern erhielt, dass ich kein Darlehen damit aufnehme.

Mein Mann hat mit diesem Darlehen seine Schulden beglichen und mir ein Auto mit 2000,00 € gekauft, dass ich nicht mehr habe.
Einen Nachweis der Zahlung seiner Schulden von diesem Darlehen kann ich nicht erbringen. Das Auto lief auf meinen Namen.
Ich habe nun meine Mutter und einen Bekannten als Zeugen dafür angegeben, dass ich kein Darlehen aufgenommen habe. Diesen hat mein Mann nämlich erzählt, dass er mir das Auto geschenkt habe und er von seinen Eltern das Darlehen erhalten habe.

Ich hatte zunächst überlegt, meinen Mann als Zeugen zu benennen. Seit unserer Trennung lebt er bei seinen Eltern und wir sprechen nicht miteinander. Wir sind im Streit auseinander gegangen.
Ich habe ihn dann lieber nicht als Zeugen benannt, da er nur das aussagen wird, was seine Eltern verlangen.

Es ist nun für übernächste Woche Freitag ein Termin angesetzt.

Ich habe recherchiert und bin dabei auf die Streitverkündung gestoßen.
Soll ich meinem Mann den Streit verkünden?
Oder ist es doch ratsam ihn noch als Zeugen zu benennen? Seine Eltern haben ihn im übrigen nicht benannt.

Was kann ich noch tun?

Danke

30. Juni 2013 | 10:46

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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Sehr geehrte Ratsuchende,

zunächst sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.

Hier besteht die Möglichkeit, dass Sie Prozesskostenhilfe bekommen. Wird diese bewilligt, sind Gerichtskosten und Kosten Ihres Anwaltes abgedeckt. Die Kosten des Gegenanwalts müssen aber bei Unterlegen dann trotzdem übernommen werden.

Aber alleine dieses Prozess zu führen, ist wohl nicht sehr gut.

Eine Streitverkündung ist nur dann sinnvoll, wenn man glaubt, im Falle des Unterliegens einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu haben.

Dieser Dritte, dem der Streit verkündet wird, kann nun dem Prozess beitreten. Dabei kann er sich selbst aussuchen, ob auf Kläger oder Beklagtenseite.

Wenn Sie also verlieren, müssten Sie dann einen Ersatzanspruch gegen Ihren Mann haben. Ich sehe aber nicht einmal ansatzweise, womit Sie einen Ersatzanspruch ableiten wollen.

Nach Ihrer Schilderung ist die Streitverkündung also wenig ratsam.

Ihren Mann sollten Sie als Zeugen benennen. Machen Sie das nicht, kann er auch später nicht gehört werden.

Ob er aussagt (er hat ein Zeugnisverweigerunrecht) und was er aussagt ist schwer vorauszusagen.

Nur wenn Sie ganz sicher sind, dass er wahrheitswidrig gegen Sie aussagen wird, sollte man auf seine Benennung verzichten.

Aber dises alles zu beurteilen, ohne die gesamte Akte zu kennen und ohne die Schriftsätze, ist nahezu unmöglich und kann wirklich nur als Erstberatung angesehen werden.

Sie sollten sofort einen Rechtsanwalt beauftragen, der dann auch die weiteren rechtlichen Feinheiten anhabd der Schriftsätze herausarbeiten kann.

Denn was mit dem Darlehen gemacht worden ist, ist nahezu zweitrangig. Wichtiger ist die Vereinbarung bei der Geldhingabe. Und da gibt es eben unterschiedliche Sachverhaltsschilderungen, die zu werten sind.

Viel Glück für das Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


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