Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Hier besteht die Möglichkeit, dass Sie Prozesskostenhilfe bekommen. Wird diese bewilligt, sind Gerichtskosten und Kosten Ihres Anwaltes abgedeckt. Die Kosten des Gegenanwalts müssen aber bei Unterlegen dann trotzdem übernommen werden.
Aber alleine dieses Prozess zu führen, ist wohl nicht sehr gut.
Eine Streitverkündung ist nur dann sinnvoll, wenn man glaubt, im Falle des Unterliegens einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu haben.
Dieser Dritte, dem der Streit verkündet wird, kann nun dem Prozess beitreten. Dabei kann er sich selbst aussuchen, ob auf Kläger oder Beklagtenseite.
Wenn Sie also verlieren, müssten Sie dann einen Ersatzanspruch gegen Ihren Mann haben. Ich sehe aber nicht einmal ansatzweise, womit Sie einen Ersatzanspruch ableiten wollen.
Nach Ihrer Schilderung ist die Streitverkündung also wenig ratsam.
Ihren Mann sollten Sie als Zeugen benennen. Machen Sie das nicht, kann er auch später nicht gehört werden.
Ob er aussagt (er hat ein Zeugnisverweigerunrecht) und was er aussagt ist schwer vorauszusagen.
Nur wenn Sie ganz sicher sind, dass er wahrheitswidrig gegen Sie aussagen wird, sollte man auf seine Benennung verzichten.
Aber dises alles zu beurteilen, ohne die gesamte Akte zu kennen und ohne die Schriftsätze, ist nahezu unmöglich und kann wirklich nur als Erstberatung angesehen werden.
Sie sollten sofort einen Rechtsanwalt beauftragen, der dann auch die weiteren rechtlichen Feinheiten anhabd der Schriftsätze herausarbeiten kann.
Denn was mit dem Darlehen gemacht worden ist, ist nahezu zweitrangig. Wichtiger ist die Vereinbarung bei der Geldhingabe. Und da gibt es eben unterschiedliche Sachverhaltsschilderungen, die zu werten sind.
Viel Glück für das Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
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Antwort
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