Sehr geehrter Fragsteller,
unter Berücksichtigung der von Ihnen gegebenen Sachverhaltsangaben beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Seit November 2007 ist die HPV-Impfung (Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs) eine generelle Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Stiko-Empfehlung
(Stiko= ständige Impfkommission).
Da die Stiko die Impfung derzeit für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren empfiehlt, müssten Interessierte anderer Alters- und Personengruppen individuell bei ihrer Kasse erfragen, ob auch außerhalb der offiziellen Empfehlung die Kosten für die HPV-Impfung getragen werden. Hier wurde das ja bereits abgelehnt, so dass die Kosten zur Zeit noch selbst getragen werden müssen.
Bei privat Versicherten gilt der jeweilige abgeschlossene Vertrag.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Eine abschließende Beratung kann im Rahmen dieses Forums nicht praktiziert werden, weil diese die Kenntnis des vollständigen Sachverhalts erfordert. Hier konnte ich mich nur auf Ihre Schilderungen stützen und somit nur eine erste Einschätzung der Lage abgeben. Eine persönliche Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Durch das hinzufügen oder Weglassen relevanter Tatsachen kann sich die Beurteilung des Falles maßgeblich ändern.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist zu beachten, dass weitere Kosten anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Knur-Schmitt
- Rechtsanwältin -
Diese Antwort ist vom 21.02.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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