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Gerichtskosten/Verfahrenskosten Straftat

27. Juni 2024 11:40 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Hallo.

- Nach ca. 1 Jahr kam nun die Rechnung für Gerichts/Verfahrenskosten.
- Straftat BtMG (CBD Shop & Mitarbeiter damals gehabt).
- ca. 3 Jahre Bewährung ersatzweise 1,8 Monate Haft.
- Rechnung nun: 2x (da mein Partner mit dabei ist und wir die selbe Haushaltskasse haben) 55k. Sprich - 110.000€ gesamt.

Beide arbeitslos. 1 Kind. Keine Mittel zum zahlen. Kein Vermögen etc.

- Ratenzahlungen egal ob 50, 100, 500 / Monat zahlen wir trotzdem ein Leben lang ab für so eine Lappalie weil bisschen THC den Produkten (0,2% THC pro Produkt zusammengezählt eine größere Menge ergab).

Was habe ich für Möglichkeiten? Ich muss mich innerhalb 1 Woche bei Gericht melden.

Auswandern für paar Jahre ?
Geht Privatinsolvenz ?
Einigung mit dem Sachbearbeiter ?

Danke vorab

27. Juni 2024 | 14:23

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gericht treffen:

Auch wenn die Raten gering ausfallen, ist dies der sicherste Weg. Schildern Sie dem Gericht ausführlich Ihre finanzielle Situation und bieten Sie an, was Ihnen maximal möglich ist.

Auch Kleinstbeträge von 10-20€ pro Monat werden in der Regel akzeptiert, wenn Sie glaubhaft darlegen, dass mehr nicht leistbar ist.


2.

Stundung beantragen:

Sie können beim Gericht eine Stundung der Kosten beantragen, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten verbunden wäre. Dies verschafft Ihnen einen Zahlungsaufschub. Die Forderung bleibt aber bestehen.


3.

Erlass der Kosten beantragen:

In besonderen Ausnahmefällen können die Kosten bei Mittellosigkeit ganz oder teilweise erlassen werden. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch. Ob Ihre Situation dafür ausreicht, kann ich nicht beurteilen.


4.

Eine Privatinsolvenz ist bei Geldstrafen und Gerichtskosten leider nicht möglich. Diese sind von einer Restschuldbefreiung ausgenommen.


5.

Von einem Auswandern rate ich dringend ab.

Die Forderungen bleiben bestehen und es drohen Ihnen zusätzliche strafrechtliche Konsequenzen wegen Entzugs der Strafvollstreckung.


6.

Mein Rat:

Suchen Sie proaktiv das Gespräch mit dem Gericht und schildern Sie offen Ihre Situation.

Signalisieren Sie Zahlungswillen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. In den meisten Fällen zeigen sich die Gerichte dann kulant. Eine lebenslange Ratenzahlung sollte so vermeidbar sein.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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